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Im März soll der neue DFB-Strafenkatalog veröffentlicht werden 3.569 vom 08.02.2018, 08:40 Uhr


Erfolg der Fanszenen: Neuer DFB-Strafenkatalog

vom 08.02.2018, 08:40 Uhr

Am 09.03.2018 soll der neue DFB-Strafenkatalog veröffentlicht werden. Dank der bundesweiten "Krieg dem DFB"-Protestaktion, bei dem sich nahezu alle Fanszenen beteiligten, scheint beim größten Sportverband der Welt ein Umdenken einzusetzen. "Das überarbeitete 9-Punkte-Papier verfolgt weiterhin das Ziel, Verstöße gegen die Stadionordnung zu verfolgen und die Täter zu identifizieren. Wir wollen nicht im Kollektiv bestrafen, wir wollen aber auch nicht, dass sich Täter dauerhaft im Kollektiv verstecken können", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch gegenüber der Sport Bild. 

Unser Problem mit euch: euer Sportgerichtsbarkeit | Bildquelle imago

Keine Kollektivstrafen mehr
Das heißt im Klartext: Kollektivstrafen bleiben ausgesetzt. Bisher wurde von der Verbandsführung dem zuständigen Sportgericht lediglich eine "Empfehlung" ausgesprochen, auf Kollektivstrafen zu verzichten. Dies galt als erster Erfolg der fanszenenübergreifenden Proteste. Mit dem neuen Strafenkatalog sollen Kollektivstrafen in den Statuten nun gänzlich ausgeschlossen werden. 

Die Meinungsfreiheit kehrt in die Kurve zurück
Bisher hat der DFB jegliche Spruchbänder bestraft, die dem Verband nicht gefallen. So wurden in Vergangenheit Spruchbänder wie "Scheiß Red Bull", "Fick Dich DFB" oder "ACAB" vom DFB Sportgericht mit Teils empfindlichen Geldstrafen belegt. Nach dem neuen Strafenkatalog dürfen nur noch Spruchbänder bestraft werden, die eine strafrechtliche Relevanz besitzen. So könnten Beleidigungen gegen Personen wie Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp also schon weiterhin bestraft werden, Schmäh-Banner gegen den DFB oder RedBull hingegen nicht mehr.

Die Täter sollen ermittelt werden
Ein neuer Ansatz ist, dass Strafen auch nachträglich erheblich reduziert werden können, wenn der Verein die Täter ermittelt. Das solle zum einen die Vereine motivieren die Täter zu identifizieren und andererseits die Regressansprüche gegenüber den Tätern in Grenzen halten. 

Transparenz
Außerdem kündigt Vizepräsident Koch an, den Prozess von Anfang der Ermittlungen, bis Urteilsverkündung und deren Begründung öffentlich zu machen. 

Der neue Strafenkatalog kann durchaus als Erfolg der gemeinsamen Protestaktionen und des anschließenden Dialogs zwischen Fanszenen und Verband betrachtet werden. Eine transparente und faire Verteilung der Strafen, der Verzicht auf Kollektivstrafen und die Meinungsfreiheit bei Spruchbändern waren Hauptkritikpunkte am DFB-Sportgericht.

 

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