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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden in der Kölner Südkurve mind. 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mind. sieben Bengalos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des Abbrennens von 10 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Union Berlin brannten die FCA-Fans in der Heimkurve mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden in der 31. Minute zahlreiche Gegenstände (Flummis) aus dem Augsburger Fanblock auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für ca. vier Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Bayern München wurden in der Kölner Südkurve mindestens 110 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für ca. neun Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von den Strafen bis zu 73.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von 6 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Schweinfurt wurden im Gästeblock mindestens 26 bengalische Fackeln gezündet und zwei Raketen abgeschossen. Darüber hinaus zündeten die FCS-Fans beim Auswärtsspiel in Ulm mind. 7 pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Schweinfurt 05 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.850€ belegt. Beim Heimspiel gegen Saabrücken wurden im Heimblock der Schnüdel mind. 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet und fünf Raketen abgeschossen. Der Verein kann von den Strafen bis zu 4.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover beim TSV Havelse wurden im Rostocker Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in München bestiegen einige wenige Rostocker Anhänger kurzzeitig das Dach eines Toilettenhäuschens sowie angrenzende Aufbauten im Gästebereich, um zwei Banner zu befestigen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Wolfsburg wurde der 1. FSV Mainz 05 mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Paderborn sollen Schalke-Fans im Rahmen einer Wunderkerzen-Choreo sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet haben. Der Verein kann von den Strafen bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Sinsheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Kaiserslautern wurden in der 11. Minute drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. In der Nachspielzeit betraten zehn Karlsruher Anhänger kurzfristig den Innenraum anlässlich einer Schiedsrichterentscheidung, anschließend an den Schlusspfiff begaben sich teils vermummte Karlsruher Anhänger aus der Stehplatzkurve über die Gegengerade in Richtung des Gästebereichs. Dort befanden sich noch einige Hundert Gästefans. An der Sektorentrennung kam es sodann zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern, die von der Polizei aufgelöst wurden. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurden vier Kräfte des Ordnungsdiensts verletzt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf wurde der Düsseldorfer Spieler Iyoha bei einem Einwurf auf der Geraden vor dem Heimbereich von einem Dresdener Anhänger als „Affenkind“ bezeichnet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.