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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 1.350€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Duisburg wurde im Hansa Block ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt und sowie ein Duisburger Spieler mit einem Laserpointer geblendet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel in Regensburg insgesamt 11 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Wegen einem abgebrannten pyrotechnischen Gegenstand beim DFB-Pokalspiel in Pirmasens wurde der Hamburger SV mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des Abbrennens von insgesamt 7 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Bayern München mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.