Bild/News einsenden  

 
Geldstrafe für Borussia Dortmund
geahndete Vorfälle: 1
47.000€
06.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz wurden im Gästeblock insgesamt 47 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafen für Borussia Mönchengladbach
geahndete Vorfälle: 2
14.000€
06.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz wurden im Gästeblock vier pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Spiel in Augsburg wurden insgesamt 10 Bengalos gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
geahndete Vorfälle: 2
87.000€
06.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 87.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund zündeten Gladbach-Fans in der Nordkurve mindestens 60 Stroboskope. Zudem wurden beim Auswärtsspiel in Frankfurt im Gästeblock mindestens 27 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 29.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
geahndete Vorfälle: 1
600€
06.02.2025

Wegen eines gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Fürth wurde Eintracht Braunschweig mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den Hamburger SV
geahndete Vorfälle: 1
13.200€
04.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Schalke wurden in der Hamburger Nordtribüne mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den FC Ingolstadt
geahndete Vorfälle: 1
4.900€
04.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Ingolstadt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Wiesbaden wurden im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
geahndete Vorfälle: 1
6.000€
03.02.2025

Wegen zehn gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Fürth wurde Fortuna Düsseldorf mit einer Strafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
geahndete Vorfälle: 3
40.500€
03.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.500€ belegt. Beim Derby gegen Köln brannten die F95-Fans mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände und zwei Rakete ab. Ein Bengalisches Feuer wurde in den Unterrang Gast geworfen. Der Täter konnte identifiziert werden. Zudem lief kurz vor Spielende eine Person auf das Spielfeld. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Holstein Kiel
geahndete Vorfälle: 2
11.000€
03.02.2025

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Bayern wurden in der Kieler Heimkurve mindestens 8 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem lief während der Partie ein "Flitzer" über das Spielfeld. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.