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Fankultur kompakt

Geldstrafe für Bayern München
geahndete Vorfälle: 2
Bayern München
68.750€
17.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 68.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach hatten die mitgereisten Bayern-Fans mindestens 50 Bengalos gezündet. Darüber hinaus wurden beim Spiel in Heidenheim 15 pyrotechnische Gegenstände gezündet, weshalb die Partie für 1:45 Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 22.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Arminia Bielefeld
geahndete Vorfälle: 3
Arminia Bielefeld
76.375€
17.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 76.375€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bochum haben Arminia-Fans mindestens 18 Bengalos entzündet und 17 Raketen abgeschossen, weshalb die Partie für knapp zwei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden bei den Heimspielen gegen Preußen Münster 33 und beim Heimspiel gegen Kaiserslautern 22 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.125€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
geahndete Vorfälle: 1
1. FC Kaiserslautern
73.625€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.625€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Schalke wurden auf der Westkurve mindestens 120 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden aus wurden vier Becher in den Innenraum geworfen, wobei eine Person ermittelt werden konnte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 24.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Holstein Kiel
geahndete Vorfälle: 6
Kieler SV Holstein von 1900 e.V.
148.800€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in sechs Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 148.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden brannten die KSV-Fans mindestens 73 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig zündeten die Holstein-Fans 30 pyrotechnische Gegenstände und 4 Raketen ab, weshalb die Parte für etwa sieben Minuten unterbrochen werden musste. Beim DFB-Pokalspiel in Hamburg wurden im Kieler Gästeblock mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde beim Auswärtsspiel in Münster 20 sowie bei den Heimspielen gegen Hertha BSC und Fortuna Düsseldorf fünf pyrotechnische Gegenstände bzw. ein Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 49.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Darmstadt 98
geahndete Vorfälle: 1
SV Darmstadt 98 e.V.
1.200€
16.02.2026

Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Freiburg wurde der SV Darmstadt 98 mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Preußen Münster
geahndete Vorfälle: 2
Preußen Münster
47.060€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.060€ belegt. Beim Derby in Bielefeld brannten die Preußen-Fans 53 pyrotechnische Gegenstände ab, zündeten 6 Raketen und warfen einen Becher in den Innenraum. Die Partie musste zwischenzeitlich für rund zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
geahndete Vorfälle: 3
Eintracht Braunschweig
44.700€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.700€ belegt. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden wurden in der Braunschweiger Heimkurve insgesamt 71 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurde beim Heimspiel gegen Hannover 96 ein Böller gezündet und drei Becher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
geahndete Vorfälle: 6
Fortuna Düsseldorf 1895 e.V.
89.700€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in sechs Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 89.700€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Freiburg wurden in der Düsseldorfer Heimkurve 32 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und drei Becher auf das Spielfeld geworfen. Bei den Auswärtsspielen in Berlin und Elversberg zündeten die F95-Fans 28 bzw. 15 pyrotechnische Gegenstände. Bei den Heimspielen gegen Karlsruhe und Fürth wurden 37 bzw. 5 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 24.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
geahndete Vorfälle: 1
1. FC Nürnberg e.V.
33.750€
16.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.750€ belegt. Beim Derby gegen die SpVgg Fürth wurden in der Nürnberger Nordkurve insgesamt 75 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da der Verein eine beteiligte Person ermitteln konnte, reduziert sich die Strafe von ursprünglich 45.000€ um 25%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Köln
geahndete Vorfälle: 8
1. FC Köln
194.500€
13.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in acht Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 194.500€ belegt. Beim Derby in Mönchengladbach zündeten die Effzeh-Fans insgesamt mindestens 88 pyrotechnische Gegenstände, weshalb die Partie zwischenzeitlich für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. Beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Bayern wurden in der Kölner Südkurve insgesamt 28 bengalische Fackeln gezündet. Beim Auswärtsspielen in Sinsheim (31), in Bremen (7) Wolfsburg (5) sowie bei den Heimspielen gegen Augsburg (10), St. Pauli (8) und Union Berlin (7) wurden in Summe 68 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 64.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Preußen Münster
geahndete Vorfälle: 1
Preußen Münster
16.800€
11.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des Abbrennens von 28 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Holstein Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
geahndete Vorfälle: 2
1. FC Kaiserslautern
54.120€
11.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.120€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig brannten die mitgereisten FCK-Fans mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände und 8 Raketen ab. Die Partie musste daraufhin für knapp drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden beim Auswärtsspiel in Berlin insgesamt 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.040€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
geahndete Vorfälle: 1
1. FC Saarbrücken e.V.
2.250€
11.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des Abbrennens von 6 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Energie Cottbus mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.250€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich deshalb um eine Minute und zehn Sekunden. Der Verein kann hiervon bis zu 850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.