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Fankultur kompakt
Wegen mindestens fünf abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Regensburg wurde der SV Waldhof Mannheim mit einer Strafe in Höhe von 1.750€ belegt.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen brannten die mitgereisten SC-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurde beim Heimspiel gegen Hoffenheim ein Becher aus dem Heimbereich auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 25.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aachen wurden von Waldhof-Fans mindestens 44 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und mindestens 16 Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus wurden im Gästeblock mindestens 50 Sitzschalen zerstört. Daraufhin wurden eine Sitzschale in den Innenraum und zwei Sitzschalen in Richtung der Heimfans geworfen. Zudem wurden bei den Sanitäranlagen verschiedene Einrichtungen beschädigt bzw. zerstört worden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 36.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm wurde aus dem Mannheimer Gästeblock mehrmals „Ulmer, ihr Zigeuner“ gerufen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.000€ für eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden. Zudem macht das Sportgericht dem Waldfhof die Auflage, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln, um erneute Vorfälle dieser Art zu verhindern.