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Ein Bild mit Pyro und Bier

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Fankultur kompakt

Geldstrafe für den Hamburger SV
geahndete Vorfälle: 8
Hamburger SV
503.400€
03.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in acht Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 503.400€ belegt. Beim Nordderby gegen Werder Bremen zündeten die HSV-Fans vor, während und nach der Partie mindestens 78 Bengalische Feuer, 51 Blinker und fünf Rauchtöpfe. Zudem schossen sie kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit vier Batterien mit mindestens 80 Rauchraketen ab, von denen Plastikkappen auf dem Spielfeld landeten. Der Wiederanpfiff verzögerte sich um annähernd acht Minuten. Die Strafe hierfür beträgt 300.000€. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten HSV-Fans mindestens 24 Bengalische Feuer, elf Blinker, zehn Rauchtöpfe und zwölf Raketen ab, die teilweise auf dem Spielfeld landeten. Der Anpfiff verzögerte sich um nahezu vier Minuten. Beim Auswärtsspiel bei Union Berlin wurden im Hamburger Gästeblock insgesamt 28 Bengalische Feuer, sieben Blinker und eine Rakete gezündet. Beim DFB-Pokalspiel gegen Holstein Kiel wurden in der Nordtribüne 16 Bengalische Feuer, vier Blinker und zwei Rauchtöpfe abgebrannt. Bei den Auswärtsspielen in Heidenheim, Augsburg und Dortmund wurden in Summe 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 167.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Energie Cottbus
geahndete Vorfälle: 2
FC Energie Cottbus e.V.
10.050€
02.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.050€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen das Konstrukt entzündeten die Energie-Fans eine Rakete und brannten 24 Bengalos ab. Darüber hinaus wurde während des Spiels ein Feuerzeug auf das Spielfeld und nach dem Spiel zwei Feuerzeuge in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den FC St. Pauli
geahndete Vorfälle: 1
FC St. Pauli e.V.
15.000€
02.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Schweinfurt
geahndete Vorfälle: 1
1. FC Schweinfurt 05
3.600€
02.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Schweinfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel beim TSV Havelse in Hannover wurden aus dem Gästeblock vier Leuchtkörper auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für 1860 München
geahndete Vorfälle: 2
TSV 1860 München
10.000€
02.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus hatte ein 1860-Fan „Affenlaute“ in Richtung eines Cottbuser Spielers von sich gegeben. Zudem wurde ein Becher in Richtung des Spielers auf das Spielfeld geworfen, woraufhin das Spiel für sieben Minuten unterbrochen und eine Stadiondurchsage veranlasst wurde. Die verantwortliche Person wurde identifiziert und der Polizei übergeben. Der TSV 1860 München hat sich bei dem betroffenen Cottbuser Spieler entschuldigt und ist im folgenden Heimspiel mit dem Schriftzug „SECHZIG GEGEN RASSISMUS“ auf dem Trikot angetreten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Köln
geahndete Vorfälle: 1
1. FC Köln
13.000€
02.02.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von 13 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den HSV mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Union Berlin
geahndete Vorfälle: 5
1. FC Union Berlin e.V.
234.500€
30.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 234.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV wurden auf der Waldseite insgesamt 65 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für etwa 5 Minuten unterbrochen werden. Beim DFB-Pokalspiel gegen Bayern München wurden in der Unioner Heimkurve 70 Bengalos gezündet. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli wurden im Gästeblock 29 pyrotechnische Gegenstände und nach der Choreo zwei Papierrollen auf das Spielfeld geworfen. Beim Heimspiel gegen Mönchengladbach wurden 17 pyrotechnische Gegenstände gezündet, der Anpfiff verzögerte sich um 35 Sekunden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 76.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
geahndete Vorfälle: 2
1. FC Nürnberg e.V.
48.000€
30.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten Glubb-Fans mindestens 65 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Holstein Kiel in der Nordkurve mindestens 15 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Alemannia Aachen
geahndete Vorfälle: 1
Alemannia Aachen
2.000€
28.01.2026

Wegen mehreren geworfenen Bechern beim Auswärtsspiel in Havelse wurde Alemannia Aachen vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den VfL Bochum
geahndete Vorfälle: 1
VfL Bochum 1848
10.800€
28.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Paderborn mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Pyro-Show für etwa 50 Sekunden unterbrochen werden. Der Verein kann hiervon bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Dynamo Dresden
geahndete Vorfälle: 1
SG Dynamo Dresden e.V.
24.000€
28.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des Abbrennens von mind. 40 Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Schalke 04 mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 8.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Schalke 04
geahndete Vorfälle: 1
FC Schalke 04 e.V.
40.200€
28.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des Abbrennens von mindestens 67 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 13.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Hertha BSC
geahndete Vorfälle: 2
Hertha BSC
10.600€
28.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Münster wurde unmittelbar nach Abpfiff des Elfmeterschießens aus dem Berliner Fanblock eine Rakete mit einer pistolenartigen Abschussvorrichtung abgeschossen. Die Wucht der Explosion führte bei sechs Zuschauern zu einem, durch den Rettungsdienst diagnostizierten Knalltrauma. Alle Betroffenen mussten ambulant medizinisch versorgt werden, eine Person bedurfte notärztlicher Behandlung. Darüber hinaus wurde beim Auswärtsspiel auf Schalke ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für den FC Augsburg
geahndete Vorfälle: 1
FC Augsburg
10.000€
28.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat Augsburg wegen des Abbrennens von insgesamt 10 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Heidenheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Mainz 05
geahndete Vorfälle: 3
1. FSV Mainz 05 e.V.
36.000€
27.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FSV Mainz 05 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen wurden in der Mainzer Heimkurve insgesamt 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Leverkusen sowie zwei sowie beim Auswärtsspiel in Freiburg sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu zu 10.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Borussia Dortmund
geahndete Vorfälle: 4
Borussia Dortmund
82.800€
27.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 82.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Augsburg hatten die mitgereisten BVB-Fans aus Protest zahlreiche Tennisbällen auf das Spielfeld geworfen und für eine Spielunterbrechung von etwa 30 Sekunden gesorgt. Zudem wurden im weiteren Verlauf 38 pyrotechnische Gegenstände und drei Feuerwerkskörper gezündet. Bei den Auswärtsspielen in Freiburg und Heidenheim wurden im Gästeblock mindestens 13 bzw. 5 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu zu 27.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Geldstrafe für Hansa Rostock
geahndete Vorfälle: 1
FC Hansa Rostock
3.000€
27.01.2026

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Regensburg hatten die mitgereisten Hansa-Fans Während des Spiels die Sanitäranlagen im Gästebereich beschädigt. Unter anderem wurden Waschbeckensiphons, Seifenspender, Beleuchtungen und Heizungen im Toilettencontainer abgerissen, Toilettenabläufe verstopft, der Toilettencontainer unter Wasser gesetzt, eine Tür entfernt und Aufkleber angebracht. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.