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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.050€ belegt. Beim Heimspiel gegen 1860 München wurden in der Münchner Westkurve 20 Rauchtöpfe und eine Rakete gezündet. Darüber hinaus wurde aus dem Heimbereich heraus ein Feuerzeug in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 54.200€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Bochum übten 95-Fans so so großen Druck auf die Sperren und Kräfte der Einlasskontrollen aus, dass es mindestens 30 Personen gelang, unbefugt in den Gastbereich des Stadions zu kommen. Zu Beginn der Partie brannten die Fortuna-Fans mind. 52 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anpfiff um etwa 10 Minuten verzögerte.
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des Abbrennens von 32 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Freiburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.000€ belegt. Der Club kann von der Strafe bis zu 10.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.200€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Leverkusen zündeten die SCP-Fans insgesamt 15 pyrotechnische Gegenstände und warfen zwei Becher auf das Spielfeld. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig wurden im Paderborner Gästeblock mind. 12 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Ingolstadt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Schweinfurt zündeten die Schanzer aus drei Feuerwerksbatterien zahlreiche pyrotechnische Gegenstände und brannten 18 Bengalos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 22 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.010€ belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des Abbrennens von 2 Raketen und 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.200€ belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für sieben Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt Heimspiel wurden im Gästeblock 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Da die SpVgg zwei Personen ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 13.200€ um 50% auf 6.600€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Braunschweig verschafften sich zwei BTSV-Fans über den Baustellenbereich des Stadions Zutritt zum Stadiongelände und versuchten dort die Zaunfahne der Münsteraner Ultraszene zu entwenden. In der Folge stiegen circa 10 Anhänger Preußen Münsters über den Zaun des Fanblocks in den Innenraum. Dies veranlasste circa 15 Personen im Gästefanblock Braunschweigs durch ein durch den Fahnenwächter geöffnetes Tor auf eine Treppenplattform im Innenraum einzudringen. Das Spiel wurde dadurch um circa vier Minuten verzögert. Die Münsteraner Anhänger kehrten ohne Widerstand in ihren Block zurück, nachdem die beiden Personen, die über die Baustelle eindrangen, geflohen waren. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.300€ belegt. Die Partie musste aufgrund dessen für etwa sechs Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel verschmutzten und beschädigten die 96-Fans die Toilettenanalgen im Gastbereich. Dabei wurde mindestens ein WC-Deckel abgerissen, sowie mindestens eine Abspülvorrichtung und drei Papierhalter abgerissen und teils in die WC-Schüsseln geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Frankfurt wurden in der Kölner Südkurve 94 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Da der Effzeh eine Person ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 94.000€ um 25% auf 70.500€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 23.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des Abbrennens von 22 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mainz mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.250€ belegt. Beim Heimspiel gegen den SSV Ulm wurde aus dem Mannheimer Fanblock heraus zunächst eine Rakete abgeschossen und anschließend mindestens 50 Blinker abgebrannt.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Wolfsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 186.600€ sowie zu einem teilweisen Zuschauerausschluss verurteilt. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden wurden kurz vor Anpfiff im Rahmen einer Choreografie mindestens 160 Bengalische Feuer gezündet, was zu einer Anstoßverzögerung von drei Minuten führte. Zudem brannten in der 29. Minute zwei weitere pyrotechnische Gegenstände und eine Minute später ein Nebeltopf. Darüber hinaus kam es im Umlauf unterhalb der Nordtribüne zu massiven Angriffen auf Polizeikräfte: Aus einer größeren Gruppe Magdeburger Anhänger heraus wurden Einsatzkräfte mit Steinen, Flaschen, Absperrgittern, Müllcontainern, Pyrotechnik, einem Gullydeckel und Gehwegplatten attackiert. Dabei wurden mindestens 70 Beamte verletzt, 17 von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Neben der Geldstrafe muss die Nordtribüne (Blöcke N3 bis N6) bei zwei Heimspielen geschlossen bleiben, wobei die Vollstreckung für das zweite Spiel bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Verein kann bis zu 62.200€ der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.