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Geldstrafe für Bayern München
geahndete Vorfälle: 1
20.000€
08.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurde in der Münchner Südkurve ein dreiteiliges, großflächiges Banner mit der Aufschrift „Rassistische Mörderbullen ermitteln gegen rassistische Mörderbullen?! Gerechtigkeit für Lorenz! ACAB.“ gezeigt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Energie Cottbus
geahndete Vorfälle: 1
42.000€
08.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus wegen des Abbrennens von 120 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 14.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
geahndete Vorfälle: 1
600€
08.07.2025

Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Spiel gegen Münster wurde der SSV Ulm 1846 Fußball mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den SC Paderborn
geahndete Vorfälle: 2
11.100€
08.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover brannten die Paderborn-Fans mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände ab und schossen eine Rakete über das Spielfeld. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel auf Schalke zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
geahndete Vorfälle: 1
11.400€
08.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von 19 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den 1. FC Köln
geahndete Vorfälle: 2
6.600€
07.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von in Summe 11 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspielen in Paderborn sowie beim Heimspiel gegen Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
geahndete Vorfälle: 4

128.800 €
Bild: www.der-betze-brennt.de
07.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 128.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf zündeten die FCK-Fans insgesamt 98 Bengalos und vier Feuerwerksbatterien. Beim Auswärtsspiel in Magdeburg wurden im Gästeblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Derby in Karlsruhe wurden mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, beim Heimspiel gegen Darmstadt brannten 14 Bengalos. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Energie Cottbus
geahndete Vorfälle: 1
300€
04.07.2025

Wegen mind. einem geworfenen Becher beim Spiel in Unterhaching wurde Energie Cottbus vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt.



Geldstrafe für den Hamburger SV
geahndete Vorfälle: 1
33.900€
03.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.900€ belegt. Beim Heimspiel gegen Kaiserslautern wurden in der Hamburger Nordtribüne insgesamt 54 pyrotechnische Gegenstände gezündet und eine Rakete über das Spielfeld geschossen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für die SV Elversberg
geahndete Vorfälle: 2
3.000€
03.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat die SV Elversberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Relegationsspiel in Heidenheim wurden im Gästeblock insgesamt vier Rauchtöpfe gezündet. Beim Rückspiel wurde in der Elversberger Heimkurve ein Rauchtopf abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Erzgebirge Aue
geahndete Vorfälle: 1
350€
03.07.2025

Wegen einem gezündeten Rauchtopf beim Spiel bei 1860 München wurde der FC Erzgebirge Aue mit einer Strafe in Höhe von 350€ belegt.



Geldstrafe für Rot-Weiß Essen
geahndete Vorfälle: 1
5.250€
03.07.2025

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des Abbrennens von insgesamt 12 Rauchtöpfen beim Spiel gegen Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.250€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann hiervon bis zu 1.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
geahndete Vorfälle: 1
1.050€
03.07.2025

Wegen drei gezündeten Rauchtöpfen beim Spiel in Dresden wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



02.07.2025 11:47 Uhr
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