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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus brannten die FCH-Fans mindestens 145 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen 1860 München insgesamt 37 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 29.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke brannten die mitgereisten Lilien-Fans mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus musste das Pokalspiel in Lübeck etwa 30 Sekunden unterbrochen werden, da Teile des Choreo-Materials (Papierschlangen) auf das Spielfeld gelangten und den Spielbetrieb störten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln brannten die mitgereisten SCP-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände (mindestens 32 Rauchtöpfe, 9 Bengalische Feuer sowie 2 Knallkörper) ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Waldhof Mannheim wegen des Abbrennens von insgesamt 30 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.500€ belegt.
Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.900€ belegt. Beim Derby gegen Rot-Weiss Essen brannten die MSV-Fans insgesamt 32 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen drei Becher auf das Spielfeld. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurden im Duisburger Gästeblock insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel beim TSV 1860 München insgesamt 13 Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten Schalke-Fans insgesamt 71 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus zündeten die Schalker beim Spiel in Darmstadt 17 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt brannten die mitgereisten Arminia-Fans 10 Strobos und schossen 5 Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des Abbrennens von insgesamt 25 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Homburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von insgesamt 39 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster (15) sowie beim Heimspiel gegen Nürnberg (24) mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400€ belegt.
Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Das Heimspiel gegen Dynamo Dresden musste zu Beginn der zweiten Halbzeit insgesamt für 3 Minuten unterbrochen werden, da Teile des Choreo-Materials (Papierschnipsel und Papierrollen) auf das Spielfeld gelangten und den Spielbetrieb störten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.