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Geldstrafe für den FC Augsburg
geahndete Vorfälle: 1
90.000€
30.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Karlsruhe brannten die FCA-Fans insgesamt 90 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 30.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Schalke 04
geahndete Vorfälle: 2
56.180€
30.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.180€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg brannten die S04-Fans insgesamt 78 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen eine Flasche in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für 1860 München
geahndete Vorfälle: 1
300€
30.04.2025



Geldstrafen für Hansa Rostock
geahndete Vorfälle: 3
8.200€
30.04.2025



Geldstrafen für den Karlsruher SC
geahndete Vorfälle: 3
63.300€
28.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 63.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Augsburg brannten die KSC-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Nach Spielende wurden zudem 15 Becher in den Innenraum geworfen, nachdem der FCA-Spieler nach dem Siegtreffer im Elfmeterschießen vor der Karlsruher Kurve jubelte. Dabei betraten auch 40 Personen den Bereich zwischen Zaun und LED-Bande. Diese kehrten nach Anweisungen der KSC-Verantwortlichen rasch in den Fanblock zurück. Darüber hinaus wurden beim Derby in Kaiserslautern mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet und vier Raketen abgeschossen. Drei Raketen landeten auf dem Spielfeld, weshalb sich der Anpfiff um knapp zwei Minuten verzögerte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 21.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
geahndete Vorfälle: 1
22.200€
25.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke 04 brannten die Ulmer Fans mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab. Während des Spielverlaufs wurden im D-Block 24 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Schalke 04
geahndete Vorfälle: 1
49.800€
25.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die Schalker Fans mindestens 83 pyrotechnische Gegenstände ab. Während des Spielverlaufs wurden im Gästeblock 6 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
geahndete Vorfälle: 1
45.900€
24.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.900€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe brannten die Fortuna-Fans insgesamt 39 pyrotechnische Gegenstände und schossen 15 Pyrokugelstäbe ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafen für den 1. FC Magdeburg
geahndete Vorfälle: 3
10.500€
24.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 10.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Regensburg rissen Magdeburger Fans drei Sitzschalen aus der Verankerung und warfen diese auf einen Ordner, der unverletzt blieb. Insgesamt wurden bei der Partie 45 Sitze herausgerissen oder beschädigt. Zudem wurden bei den Heimspielen gegen Hannover 96 und Hertha BSC zwei bzw. drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 3.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Hertha BSC
geahndete Vorfälle: 1
50.400€
24.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Magdeburg brannten Hertha-Fans insgesamt 65 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Während des Spielverlaufs wurden im Gästeblock 6 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.



Geldstrafe für Waldhof Mannheim
geahndete Vorfälle: 1
120.535€
24.04.2025

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 120.535 € belegt. Beim Heimspiel gegen Energie Cottbus zündeten die Waldhof-Fans 50 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwölf Fontänen. Zudem schossen sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab und warfen darüber hinaus 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Waldhof-Fans 121 weitere Bengalische Fackeln ab. Während der Partie brannten die Waldhof-Fans 121 weitere Bengalische Fackeln ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 40.175€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.