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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 98.325€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen Schalke brannten die Fortuna-Fans mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände ab und zündeten sechs Feuerwerksbatterien, woraufhin die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurden drei Becher auf den Innenraum geworfen, es konnte eine Person ermittelt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 32.775€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum 1848 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 114.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover brannten die mitgereisten VfL-Fans 33 pyrotechnische Gegenstände ab und zündeten 5 Raketen. Die Partie musste aufgrund dessen für rund neun Minuten unterbrochen werden. Beim DFB-Pokalspiel gegen Stuttgart wurden in der Bochumer Heimkurve mindestens 72 Bengalos abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Bochumer Fans bei den Auswärtsspielen in Nürnberg und Fürth 20 bzw. 10 Rauchtöpfe. Der Verein kann von der Strafe bis zu 38.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des Abbrennens von 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.950€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.00€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC wurden in der Hannoveraner Heimkurve mindestens 65 Bengalos,10 Blinker und 15 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 65.850€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln haben die mitgereisten MSV-Fans mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und 11 Feuerwerksbatterien gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Schweinfurt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.850€ belegt. Beim Heimspiel gegen Regensburg wurden im Schweinfurter Heimblock mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden in der Nachspielzeit mehrere Schneebälle in Richtung eines Schiedsrichters-Assistenten geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des Abbrennens von 21 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.850€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ingolstadt hatten die mitgereisten 1860-Fans mindestens 53 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und insgesamt 11 Becher in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus lief ein Zuschauer kurz vor der Abpfiff auf das Spielfeld. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" eines Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm war ein VfL-Fan auf die Anzeigetafel geklettert, um dort Banner anzubringen. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Aktion um etwa 6 Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 204.430€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hertha BSC wurden in der Hannoveraner Heimkurve mindestens 80 Bengalische Feuer gezündet und mindestens vier Feuerwerksbatterien abgeschossen. Beim Derby in Braunschweig brannten die 96-Fans mindestens 109 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für knapp vier Minuten unterbrochen werden musste. Da der Verein eine Person identifizieren konnte, reduzierte sich die Strafe um 25%. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Bochum mind. 59 Bengalos abgebrannt und 11 Raketen abgeschossen, weshalb die Partie für rund neun Minuten und unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 68.110€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 260.000€ belegt. Beim Nordderby in Hamburg zündeten Bremer Fans insgesamt fünf Böller, einen Heuler und 237 Bengalos. Zudem schossen sie 16 Raketen ab, von denen zwei auf dem Spielfeld landeten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 87.000€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 113.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Nürnberg wurden im Dresdener K-Block insgesamt 93 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim DFB-Pokalspiel gegen Mainz 05 brannten Dynamo-Fans 45 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen drei Becher in den Innenraum. Darüber hinaus wurden in Bochum acht Bengalos gezündet und in Darmstadt ein Gegenstand auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 37.860€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Bochum wurden in der Augsburger Heimkurve mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Heimspiel gegen Bremen wurden 22 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Bei den Auswärtsspielen in Halle (DFB-Pokal) brannten die mitgereisten FCA-Fans 12 und beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 24.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des Abbrennens von 11 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.