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Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 55.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern wurden im Rahmen einer Choreografie 20 und im weiteren Spielverlauf 31 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Paderborn brannten die mitgereisten F95-Fans insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Magdeburg insgesamt 13 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV wurden in der Heimkurve insgesamt 36 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen eines angeblich gezündeten pyrotechnischen Gegenstands beim Spiel in Düsseldorf wurde der 1. FC Kaiserslautern mit einer Strafe in Höhe von 500€ belegt. Der Verein kann bis zu 170€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aachen wurden zahlreiche Sitzschalen im Gästeblock aus der Verankerung gerissen und beschädigt. Mindestens drei Sitzschalen wurden zudem in den Innenraum geworfen, wobei ein Ordner leicht getroffen wurde. Darüber hinaus wurden im Gästebereich sanitäre Anlagen beschädigt. Es wurden Teile der Deckenverkleidung zu Boden gerissen, Lampen beschädigt und Wände beschmiert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.050€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hansa Rostock brannten die Alemannia-Fans 60 Benaglos ab und zündeten drei Feuerwerksbatterien mit zahlreichen Raketen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden in der Aachener Heimkurve 60 weitere Bengalos gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanstoß um drei Minuten. Im weiteren Verlauf brannten in der Aachener Heimkurve 45 weitere pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den FC Ingolstadt wegen des Abbrennens von 20 Bengalos beim Spiel gegen Wiesbaden mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen eines "Flitzers" beim Heimspiel gegen Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover brannten die mitgereisten FCM-Fans mindestens 83 Bengalos ab. Zudem wurden beim Heimspiel gegen Münster mindestens drei Becher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von insgesamt 20 pyrotechnischen Gegenständen bei den Auswärtsspielen in Nürnberg und Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen St. Pauli wurde in der Bremer Ostkurve ein Banner mit der Aufschrift „Deutsche Polizisten - Mörder und Rassisten“ gezeigt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurden aus dem Gästeblock zahlreiche Becher über eine Entfernung von ungefähr zehn Metern in den Heimbereich geworfen. Dabei wurde eine Person von einem geworfenen Becher am Kopf getroffen und musste behandelt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten SGD-Fans insgesamt 48 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken wurden im Gästeblock mindestens 32 Bengalos gezündet. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Essen im Gästebereich hunderte von Aufklebern angebracht und eine Toilettenanlage demoliert, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von insgesamt 31 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Ulm mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 91.770€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hamburg wurden im vom Kölner Gästeanhang insgesamt 151 Bengalos gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anstoß um etwa vier Minuten. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Schalke 04 in der Kölner Südkurve 46 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Bei den Pyro-Shows konnten insgesamt drei "Täter" ermittelt werden, was sich strafmildernd auswirkte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 30.550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.900€ belegt. Beim Relegationsspiel in Saarbrücken brannten die mitgereisten BTSV-Fans 26 Bengalos ab. Beim Rückspiel wurden in der Braunschweiger Heimkurve 33 Bengalos abgebrannt. Zudem wurde ein Becher in Richtung Gästebank geworfen. Nach Abpfiff stürmten etwa 50-60 Personen aus dem Sitzplatzbereich den Rasen, um den Klassenerhalt zu feiern. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen des Abbrennens von insgesamt 27 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen zwei gezündeten Rauchtöpfen beim Auswärtsspiel in Ingolstadt wurde der SV Wehen Wiesbaden mit einer Strafe in Höhe von 840€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa 25 Sekunden unterbrochen werden. Der Verein kann bis zu 250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wegen einem geworfenen Becher beim Spiel gegen Dynamo Dresden wurde Arminia Bielefeld vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt. Der Verein kann bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hertha BSC wurden in der Düsseldorfer Heimkurve insgesamt 21 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Elversberg zündeten die F95-Fans 10 pyrotechnische Gegenstände, bei den Spielen in Braunschweig und Hannover jeweils 13 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 11.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Relegationsspiel gegen Elversberg wurden in der Heidenheimer Osttribüne insgesamt 13 Bengalos gezündet. Beim Rückspiel in Elversberg brannten die mitgereisten FCH-Fans insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von insgesamt 38 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Karlsruhe mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 123.180€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke zündeten die mitgereisten HSV-Fans 12 Rauchtöpfe, 45 Blinker und schossen drei Feuerwerksbatterien ab, weshalb die Partie für vier Minuten unterbrochen werden musste. Während des Spielverlaufs wurden darüber hinaus 21 Bengalos abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Berlin wurden insgesamt 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In Münster brannten die HSV-Fans acht Bengalos ab und zündeten einen Knallkörper, der über dem Spielfeld explodierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 41.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
– „Pyrotechnik ist k ...