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Fankultur kompakt
Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des Abbrennens von drei Rauchtöpfen beim Auswärtsspiel in Leipzig mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den SV Wehen Wiesbaden wegen des Abbrennens von 24 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ingolstadt mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln wurden in der Osnabrücker Heimkurve mindestens 20 Rauchtöpfe gezündet und 20 Raketen abgeschossen, weshalb sich der Anpfiff um etwa eine Minute verzögerte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden in der Kölner Südkurve mind. 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mind. sieben Bengalos ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des Abbrennens von 10 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.