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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

28.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Cottbus hatten die Wismut-Fans wiederholt den diskriminierenden Sprechchor „Cottbus, ihr Zigeuner“ gerufen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.
24.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
96.600€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 96.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Köln wurden in der Hamburger Nordtribüne insgesamt 53 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Ulm mindestens 52 und beim späteren Platzsturm sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Platzsturm wird vom DFB mit einer Strafe in Höhe von 30.000€ belangt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 32.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für Alemannia Aachen
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Alemannia Aachen

Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500€ belegt, da Alemannia-Fans beim Heimspiel gegen Dresden insgesamt 5 Becher auf das Spielfeld bzw. den Spielertunnel in Richtung der Schiedsrichter geworfen hatten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
159.800€
Geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens und eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 159.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen Cottbus brannten die Waldhof-Fans mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände, 25 Knallkörper und zwölf Fontänen und schossen zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Mannheimer weitere 121 Bengalische Fackeln ab. Zudem vielen die mitgereisten Waldhof-Fans beim Auswärtsspiel in Dresden dreimal durch diskriminierende Rufe auf. Während der Partie zündeten sie mindestens acht pyrotechnische Gegenstände und warfen einen Knallkörper in einen angrenzenden Block mit Dresdner Zuschauern. Darüber hinaus urinierten Mannheimer Anhänger mehrmals in leere Bierbecher und warfen diese in Richtung der Dresdner Zuschauer. Nach der Partie versuchten sie, ein Sicherheitstor zu durchbrechen und griffen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an, von denen mindestens sechs verletzt wurden. Der Verein kann von den Strafen bis zu 53.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
4.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000€ belegt, da Dynamo-Fans beim Auswärtsspiel in Aachen insgesamt 50 Sitzschalen im Gästeblock beschädigten.
18.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
20.250€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.250€ belegt. Beim Derby gegen Fortuna Düsseldorf zeigte die Kölner Südkurve eine Choreografie, bei der die Comic Figur Joker ein Messer an die Kehle der menschlich dargestellten Göttin Fortuna hielt. Währenddessen wurde ein hämisches Lachen über die Stadionlautsprecher abgespielt. Die Geldstrafe hierfür beträgt 15.000€. Während der Partie wurden in der Kölner Heimkurve insgesamt 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Leuchtkugel abgeschossen. Darüber hinaus warf ein FC-Fan ein von Düsseldorf-Fans in den Heimbereich geworfenen Bengalo zurück in den Gästeblock. Da der 1. FC Köln zwei Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe von 10.500€ um 50% auf 5.250€ reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.750€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.07.2025 2. Liga
Geldstrafen für Hannover 96
198.400€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafen für Hannover 96

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 198.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen den SC Paderborn wurden in der Heimkurve insgesamt 94 pyrotechnische Gegenstände gezündet, weshalb sich der Anstoß um etwa eine Minute verzögerte. Zudem lag nach der Choreo eine erhebliche Menge an Konfetti auf dem Spielfeld, weshalb sich der Anpfiff um sechs weitere Minuten verzögerte. Beim Spiel in Köln brannten die 96-Fans mindestens 110 bengalische Feuer ab. Darüber hinaus zündeten die 96-Fans beim Auswärtsspiel in Ulm mindestens zehn Rauchkörper und schossen mindestens vier Feuerwerksbatterien ab. Der Verein kann von den Strafen bis zu 66.100€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Jahn Regensburg
17.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Jahn Regensburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten Jahn-Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden beim Spiel in Darmstadt nach einer Choreo zahlreiche Papierkugeln auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für rund 70 Sekunden unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
159.500€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 159.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel im Berliner Olympiastadion brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mindestens 151 pyrotechnische Gegenstände, von denen drei in den Innenraum geworfen wurden, ab. Die Partie musste zu Spielbeginn aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden. Zudem verschafften sich vor dem Heimspiel gegen Kaiserslautern 50 bis 100 Kölner Anhänger gewaltsam Einlass ins Stadion, wodurch eine Ordnerin leicht verletzt wurde. Während der Partie wurden in der Kölner Südkurve insgesamt 49 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Nach Spielende stürmten mehrere tausend Köln-Fans auf den Platz. Auf den Rängen und dem Spielfeld wurden dabei mindestens drei Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 53.100€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
87.440€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 87.440€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hertha BSC wurden in der Münsteraner Heimkurve mindestens 11 pyrotechnische Gegenstände und vier Feuerwerksbatterien gezündet. Die Partie musste aufgrund dessen für vier Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Verlauf wurden mindestens 8 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Spiel auf Schalke mindestens 29 Bengalos & Blinker abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 29.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserlautern
16.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserlautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des Abbrennens von 28 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
10.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.