DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

03.04.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für den SC Verl
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1.050€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SC Verl
Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Osnabrück wurde der SC Verl mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt.
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02.04.2025 | 1. Liga

Geldstrafen für den VfL Wolfsburg
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121.300€
geahndete Vorfälle: 3

Geldstrafen für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 121.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg brannten die Wolfsburg-Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet und zwei Raketen in Richtung des Spielfelds geschossen. Der Anstoß verzögerte sich deshalb um etwa drei Minuten. Beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund wurden in der Heimkurve darüber hinaus mindestens 61 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Club kann hiervon bis zu 40.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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28.03.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
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31.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin hatten die mitgereisten BTSV-Fans insgesamt 50 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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27.03.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Union Berlin
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80.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000€ verurteilt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum hatte ein Berliner Zuschauers ein Feuerzeug an den Kopf des Bochumer Torwarts geworfen. Dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses hat der 1.FC Union Berlin nicht zugestimmt und sich gegen die Höhe der Sanktion gewendet. Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden. Der Werfer sei umgehend identifiziert, aus dem Stadion entfernt und mit Stadionverbot, Mitgliedsausschluss und Strafanzeige sanktioniert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000,- Euro sei daher unangemessen. Zudem könne diese hohe Strafe vom Werfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erlangt werden, womit der präventive Ansatz als Leitgedanke einer täterorientierten Sanktionierung nicht beachtet werde. Diesen Ausführungen kann das Sportgericht allerdings nicht folgen. Umstände, die geeignet wären, die beantragte Sanktion zu reduzieren, sind nicht ersichtlich.
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26.03.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Borussia Dortmund
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3.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Borussia Dortmund
Wegen drei geworfenen Bechern beim DFB-Pokalspiel in Wolfsburg wurde Borussia Dortmund mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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26.03.2025 | 3. Liga

Geldstrafen für den 1. FC Saarbrücken
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37.400€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafen für den 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 37.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Rot-Weiss Essen wurden im Rahmen einer Choreo mindestens acht pyrotechnische Gegenstände gezündet. Nach Spielende gelangte eine größere Gruppe vermummter Saarbrücker Anhänger auf die Nordtribüne in den Block T1. Von dort wurden zehn Bengalische Fackeln in den Gästeblock geworfen. Die Strafe hierfür beträgt 15.000€. Beim Heimspiel gegen Alemannia Aachen wurden auf der Virage Est mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.03.2025 | 1. Liga

Geldstrafen für Werder Bremen
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129.800€
geahndete Vorfälle: 4

Geldstrafen für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 129.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Bremer Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Die Partie musste für etwa eine Minute unterbrochen werden. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen wurden in der Ostkurve zwei Rauchtöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden bei den DFB-Pokalspielen gegen Darmstadt und in Paderborn 43 bzw. 50 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.03.2025 | 1. Liga

Geldstrafen für Bayern München
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101.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafen für Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 101.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund wurden im Münchner Gästeblock mindestens 100 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart in der Südkurve ein Gedenk-Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 33.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.03.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Dynamo Dresden
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300€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Dynamo Dresden
Wegen einem geworfenen Becher beim Heimspiel gegen Aue wurde Dynamo Dresden mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt.
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21.03.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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21.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln brannten die mitgereisten Löwen-Fans mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb sich der Anpfiff um etwa zweieinhalb Minuten verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock neun Rauchtöpfe gezündet - obwohl der DFB später 78 Rauchtöpfe zählte, bleibt es bei der Strafe für die ursprünglich 49 gezählten pyrotechnischen Gegenstände. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.03.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
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26.750€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von insgesamt 23 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.750€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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18.03.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
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63.800€
geahndete Vorfälle: 4

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken brannten RWE-Fans zu Spielbeginn ein Bengalo ab und schossen eine Rakete auf das Spielfeld. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock 121 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde aus dem Essener Fanblock heraus zwei Raketen auf eine auf die Zuschauer im Heimbereich geschossen und zwei weitere Bengalos gezündet, weshalb die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden aus dem Essener Fanblock heraus zwei weitere Raketen abgeschossen, von denen eine erneut in Zuschauerbereiche auf der Tribüne und die zweite über den ganzen Platz vor den Heimblock geschossen wurde. Vor dem Heimblock wurde hierdurch eine Werbetafel in Brand gesetzt. Zudem wurden im Essener Fanblock drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Spieler wurden daraufhin in die Kabine geschickt und die Partie für weitere sieben Minuten unterbrochen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben