DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

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Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

25.02.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den SC Paderborn
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16.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den SC Paderborn
Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern zündeten die Paderborner Gästefans mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.02.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
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600€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Wegen zwei geworfenen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hannover wurde der FC Erzgebirge Aue mit einer Geldstrafe in Höhe von 600€ belegt.
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25.02.2025 | 2. Liga

Geldstrafe für den Karlsruher SC
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126.000€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 126.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm zeigten die mitgereisten KSC-Fans eine Reihe von Pyro-Aktionen, bei denen laut DFB mindestens 50 Rauchfackeln und 30 Raketen sowie 45 bengalische Fackeln zum Einsatz kamen. Zudem drangen annähernd zwei Dutzend KSC-Fans nach dem Tor ihrer Mannschaft in der Nachspielzeit in den Innenraum ein, um mit den Spielern zu feiern. Der Verein kann von der Strafe bis zu 42.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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25.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafen für den VfL Bochum
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13.200€
geahndete Vorfälle: 4

Geldstrafen für den VfL Bochum
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 13.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Bremen wurde aus dem Heimbereich ein Feuerzeug auf den Rasen geworfen, weshalb die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste. Nach einem Bremer Tor flogen zudem mindestens acht Becher in den Innenraum. Beim Heimspiel gegen Leverkusen wurden zwei Bengalos abgebrannt und ein Gegenstand in den Innenraum geworfen. Beim Auswärtsspiel in Frankfurt zündeten die Bochumer Gästefans einen Bengalo. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für den VfL Bochum
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40.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den VfL Bochum
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die Bochumer Gästefans mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen hiervon zwei Bengalos in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.02.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Borussia Dortmund II
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350€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Borussia Dortmund II
Wegen einem abgebrannten Rauchtopf beim Spiel der 2. Mannschaft gegen Hansa Rostock wurde der BVB mit einer Geldstrafe in Höhe von 350€ belegt.
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21.02.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für Wehen Wiesbaden
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3.500€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Wehen Wiesbaden
Wegen zehn gezündeten Bengalos beim Spiel in Aachen wurde der SV Wehen Wiesbaden mit einer Strafe in Höhe von 3.500€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.02.2025 | 3. Liga

Geldstrafe für 1860 München
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14.350€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.350€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aue brannten die mitgereisten Löwen-Fans mindestens 41 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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21.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
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3.400€
geahndete Vorfälle: 2

Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
Wegen acht gezündeten pyrotechnischen Gegenständen und zwei geworfenen Getränkebechern beim Spiel in Sandhausen wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Strafe in Höhe von 3.400€ belegt. Der Verein kann bis zu 1.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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20.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für den FC St. Pauli
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65.600€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund zündeten die mitgereisten FCSP-Fans mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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19.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Holstein Kiel
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26.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Union Berlin wurden im Heimbereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwas mehr als 2 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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18.02.2025 | 1. Liga

Geldstrafe für Union Berlin
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19.000€
geahndete Vorfälle: 1

Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten Union-Fans mindestens 19 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben