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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

17.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen eines "provokativ beleidigendes" Banners beim gegen Bielefeld mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Im K-Block wurde während des Spiels ein Banner mit der Aufschrift „Lasst ihr den Fans nicht ihren Raum, muss Lucy halt am Gully kauen!“ gezeigt. Das Banner bezog sich auf die Vorfälle bei der Partie des 1. FC Magdeburg gegen die SG Dynamo Dresden, bei der es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des 1. FC Magdeburg und der Polizei sowie zu etlichen Verletzten gekommen war. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
280.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Werder Bremen

Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen wegen des massiven Abbrennens von Pyrotechnik beim Derby gegen den HSV mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000€ belegt. Die Werder-Fans sollen mindestens 243 pyrotechnische Gegenständen gezündet sowie aus mindestens 10 Bombenrohren Pyrotechnik abgefeuert haben. Der Club kann hiervon bis zu 93.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
35.800€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.800€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hertha BSC wurden in der Westkurve 57 pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde beim Derby gegen den Karlsruher SC ein Bengalo gezündet und zuvor von KSC-Fans geworfene Becher in den Gästebereich zurückgeworfen. Der Verein kann hiervon bis zu 11.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
11.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Werder Bremen

Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen wegen des Abbrennens von 11 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel auf St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98
19.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Darmstadt 98

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des Abbrennens von 33 Bengalos beim Auswärtsspiel in Dresden mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
66.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Hertha BSC

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke kam es im Einlassbereich der Ostkurve zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Hertha BSC und der Polizei. Teile der Anhängerschaft der Hertha hatten sich dabei vermummt und Handschuhe angezogen. Dabei wurden auch Absperrgitter und Metallmülleimer auf die Polizeibeamten geworfen. Die Polizei setzte Pfefferspray ein. Es gab 31 verletzte Fans und 21 verletzte Polizeibeamte, dabei handelte es sich um leichte Augenverletzungen (durch den Einsatz von Pfefferspray), die vom Sanitätsdienst behandelt wurden. Die Strafe hierfür beträgt 50.000€. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern stürmten circa 50 Herthaner-Fans den Bereich, in dem andere Anhänger festgesetzt waren, und befreiten diese. Dabei wurde einem Mitarbeiter des Ordnungsdienstes bei dessen Versuch ein Zugangstor zu schließen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ein Teil des Zugangstors beschädigt. Die Befreiung war erfolgreich, die Anhänger begaben sich anschließend in den Auswärtsblock, wo anschließend 10 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Der Verein kann hiervon bis zu 21.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
125.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des massiven Abbrennens von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel in Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500€ belegt. Vor Spielbeginn wurden im Gästeblock mindestens 40 Blinker entzündet sowie eine Rakete abgeschossen, die den Startschuss für das Abbrennen von mindestens zehn Feuerwerksbatterien darstellte. Der Club kann hiervon bis zu 41.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
119.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hoffenheim zu Beginn der Partie mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände und zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 46 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste aufgrund der Pyro-Aktionen beider Fanlager für knapp 7 Minuten unterbrochen werden. Der HSV kann von der Strafe bis zu 39.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
10.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des Abbrennens von 10 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Leverkusen mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
25.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des Fehlverhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 25.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund betraten in der 90. Minute zahlreiche VfB-Fans aus der Cannstatter Kurve den Innenraum und warfen zum Teil Gegenstände (u.a. Klappstühle) auf das Spielfeld. Der Ordnungsdienst brachte die Lage zügig wieder unter Kontrolle und schickte die Personen auf die Tribüne zurück. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2026 1. Liga
Geldstrafe für Bayern München
25.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayern München

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des Fehlverhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 25.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund versuchte eine Gruppe Münchner Anhänger die Drehkreuze am Einlassbereich ohne gültiges Ticket überwinden. Daraufhin kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Münchner Anhängern und Ordnern, die den Einlasssturm verhindern wollten. Die Polizei musste eingreifen und umringte eine Gruppe von 25-30 Betroffenen, um eine Personalienfeststellung durchzuführen. Der Gästeeinlass wurde für ca. 20 Minuten geschlossen. Im weiteren Verlauf der Einlassphase kam es gegen 17:40 Uhr erneut zu einer Auseinandersetzung zwischen Anhängern des FC Bayern München und der Polizei. Die Polizeikräfte setzten hierbei Schlagstöcke und Pfefferspray ein und hatten die Lage schnell unter Kontrolle. Im weiteren Verlauf kam es zu keinen weiteren Vorkommnissen; die aktive Fanszene der Gäste verweilte aufgrund der Polizeiaktionen das gesamte Spiel unterhalb der Blöcke der Nordtribüne. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.2026 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
4.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Wegen sieben gezündeten Bengalos beim DFB-Pokalspiel gegen Freiburg wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.