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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

25.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
6.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des Abbrennens von 6 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
220.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Bayern München wurden in der Kölner Südkurve mindestens 110 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für ca. neun Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von den Strafen bis zu 73.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
31.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den FC Augsburg

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Union Berlin brannten die FCA-Fans in der Heimkurve mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden in der 31. Minute zahlreiche Gegenstände (Flummis) aus dem Augsburger Fanblock auf das Spielfeld geworfen, weshalb die Partie für ca. vier Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.03.2026 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
6.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen eines "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover beim TSV Havelse wurden im Rostocker Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in München bestiegen einige wenige Rostocker Anhänger kurzzeitig das Dach eines Toilettenhäuschens sowie angrenzende Aufbauten im Gästebereich, um zwei Banner zu befestigen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Mainz 05

Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Wolfsburg wurde der 1. FSV Mainz 05 mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
20.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des Abbrennens von 20 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Sinsheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.03.2026 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
3.600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen Paderborn sollen Schalke-Fans im Rahmen einer Wunderkerzen-Choreo sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet haben. Der Verein kann von den Strafen bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.03.2026 2. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf wurde der Düsseldorfer Spieler Iyoha bei einem Einwurf auf der Geraden vor dem Heimbereich von einem Dresdener Anhänger als „Affenkind“ bezeichnet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.03.2026 2. Liga
Geldstrafe für den Karlsruher SC
11.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Kaiserslautern wurden in der 11. Minute drei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. In der Nachspielzeit betraten zehn Karlsruher Anhänger kurzfristig den Innenraum anlässlich einer Schiedsrichterentscheidung, anschließend an den Schlusspfiff begaben sich teils vermummte Karlsruher Anhänger aus der Stehplatzkurve über die Gegengerade in Richtung des Gästebereichs. Dort befanden sich noch einige Hundert Gästefans. An der Sektorentrennung kam es sodann zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern, die von der Polizei aufgelöst wurden. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurden vier Kräfte des Ordnungsdiensts verletzt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.03.2026 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Union Berlin flogen zahlreiche Papierkugeln und Choreomaterial auf das Spielfeld, weshalb sich der Anstoß um etwa 80 Sekunden verzögerte. Der Verein kann hiervon bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.03.2026 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
16.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Münster verschafften sich zwei Braunschweiger Anhänger über den Baustellenbereich des Stadions Zutritt zum Stadiongelände und versuchten dort die Zaunfahne der Münsteraner Ultraszene zu entwenden. In der Folge stiegen circa 10 Preußen-Fans über den Zaun des Fanblocks in den Innenraum. Dies veranlasste circa 15 Personen im Braunschweiger Gästeblock durch ein durch den Fahnenwächter geöffnetes Tor auf eine Treppenplattform im Innenraum einzudringen. Das Spiel wurde dadurch um circa vier Minuten verzögert. Darüber hinaus brannten BTSV-Fans beim Heimspiel gegen Paderborn 10 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.03.2026 2. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
140.440€
Geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat die SG Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 140.440€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel brannten die mitgereisten SGD-Fans mindestens 86 Bengalische Feuer und Farbfackeln sowie neun Raketen ab, weshalb die Partie für etwa vier Minuten unterbrochen werden musste. Beim Auswärtsspiel in Magdeburg wurden im Dresdner Gästeblock mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie drei Böller und eine Rakete gezündet, weshalb die Partie für etwa neun Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus warf ein Dynamo-Fan einen Böller in den angrenzenden Magdeburger Heimblock. Beim Auswärtsspiel in Berlin kam es im Oberring des Olympiastadions zu einem Aufeinandertreffen mit mehreren Herthanern. Die Auseinandersetzung konnte vom Ordnungsdienst und der Polizei schnell beendet werden. Beim Auswärtsspiel in Elversberg kam es zu großflächigen Verschmutzungen des Gastbereichs durch die mitgereisten SGD-Fans. Insbesondere Stadionwände, Türen sowie Toilettenanlagen wurden großflächig verschmutzt und „bestickert“. Zudem wurde ein Zaun aus seiner Betonverankerung gerissen und beschädigt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 46.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.