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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

10.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für den SC Verl
2.200€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den SC Verl

Das DFB-Sportgericht hat den SC Verl wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 2.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Aachen wurden in der Verler Heimkurve insgesamt zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus schüttete ein Verler Zuschauer einen etwa zur Hälfte gefüllten Bierbecher über das Schiedsrichtergespann. Anschließend warf die besagte Person den Becher in Richtung der Schiedsrichter. Die verantwortliche Person konnte ermittelt werden.
08.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
2.450€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Wegen sieben abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ulm wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.450€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
3.150€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hansa Rostock

Wegen neun abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurde der FC Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.150€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Jahn Regensburg
2.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Jahn Regensburg

Wegen acht abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln wurde der SSV Jahn Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
1.275€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.275€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hoffenheim II wurden im Rostocker Heimbereich drei Rauchtöpfe abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel gegen die TSG Hoffenheim drei Gegenstände in Richtung des Linienrichters bzw. der Gastmannschaft geworfen. Es konnten zwei Täter ermittelt werden, weshalb die Strafe um 75% reduziert wurde. Der Verein kann von der Strafe bis zu 425€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Schweinfurt
2.100€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Schweinfurt

Wegen sechs abgebrannten Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Energie Cottbus wurde der 1. FC Schweinfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
4.550€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.550€ belegt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln wurden in der Mannheimer Heimkurve im Rahmen einer Choreo mindestens 12 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde beim Heimspiel gegen Verl ein Bengalo gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
6.100€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.100€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Essen drückte eine Gruppe von ungefähr 130 Münchener Anhängern die Ordner für die Ticketkontrolle am Gästeblock zur Seite, um diesen Bereich betreten zu können. Darüber hinaus wurden im Gästeblock ein Bengalo abgebrannt und ein Knallkörper in Richtung Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
12.950€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hannover wurden in der Cottbuser Heimkurve mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus brannten Energie-Fans beim Auswärtsspiel in Schweinfurt mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
3.150€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Wegen neun abgebrannten Bengalos beim Heimspiel gegen Saarbrücken wurde der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.150€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.050€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
1.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Magdeburg wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach wurde der Hamburger SV mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.