Wegen Durchführung des Fanmarsches 31.638 vom 06.10.2019, 14:53 Uhr
Strafbefehle für Dynamo Dresden - Fans
vom 06.10.2019, 14:53 Uhr
Im Zuge der "Ermittlungen" der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgrund der Vorfälle vom 14.05.2017 ("Krieg dem DFB" Aufmarsch, fussballmafia.de berichtete) erhielten gestern 58 Dynamo-Fans Strafbefehle, die in 5 Fällen mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Monaten, sowie Geldstrafen bis zu 10.000 beinhalteten.
Das kuriose: keinem der Betroffenen wurde die unmittelbare Begehung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung vorgeworfen oder gar nachgewiesen. Die Strafbefehle beziehen sich lediglich auf das Organisieren und Durchführen des Fanmarsches, nebst dem Vertrieb von einheitlichen Shirts und Fischerhüten, sowie dem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot.
Unter den Betroffenen befindet sich ebenso Kultfigur und Ex-Capo "Lehmi", der den Marsch im Trabant anführte. Auch ihm werden weder Körperverletzung noch Anstiftung zur Körperverletzung unmittelbar vorgeworfen, ihm wurde aber dennoch ein Strafbefehl zugestellt. Das zur Unterstützung für die betroffenen ins Leben gerufene „Solidaritätskomitee Dynamo“ sammelt nun mehr denn je Spenden, um die finanzielle Last der Betroffenen zu senken. Laut "SoKo" bedarf es insgesamt 290.000€ für Anwalts-, Reise- und Gerichtskosten, wovon rund 110.000€ bisher bereits gesammelt werden konnte.
Aktuell läuft eine Crowdfunding-Aktion, die alle offenen Kosten des gesamten Verfahrens decken soll. Zu dem gibt es weiterhin ein reguläres Spendenkonto. Aus steuerrechtlichen Gründen können die die dort eingegangen Spenden jedoch ausschließlich für die Begleichung von Anwaltskosten verwendet werden.
IBAN: DE16 8505 0300 0221 1476 91
BIC: OSDDDE81XXX
EMPFÄNGER: SCHWARZ-GELBE HILFE e.V
Zur Spendensammlung der Soko Dynamo (Paypal & Crowdfunding)
Die Pressemitteilung der SG Dynamo Dresden:
Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach dem Fanmarsch am 14. Mai 2017 in Karlsruhe gegen nunmehr 58 Dynamo-Fans hat gegenwärtig rund die Hälfte der Betroffenen einen Strafbefehl erhalten. Anzeige Darüber haben die Betroffenen, die die Verantwortlichen der SGD seit den im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchgeführten Hausdurchsuchungen im Dezember 2017 über das Verfahren jederzeit transparent informiert haben, die SGD am Mittwoch in Kenntnis gesetzt.
Die bisher eingegangenen Strafbefehle enthalten in fünf Fällen zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen (zwischen 8 und 10 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt auf 2 Jahre) sowie in allen Fällen Geldstrafen (zwischen 900 und 10.000 Euro). In den Fällen der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen lautet der Vorwurf auf „gefährliche Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit einem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot“.
Keinem der Betroffenen wird die unmittelbare Begehung eines Körperverletzungsdelikts oder einer Sachbeschädigung vorgeworfen. Dem Strafbefehl zugrunde liegen die Organisation und Durchführung des Fanmarsches sowie der Vertrieb der einheitlichen T-Shirts und Fischerhüte.
Unter den Betroffenen befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige „Vorsänger“ der aktiven Fanszene der SGD führte den Fanmarsch auf einem „Trabant Kübel“ sitzend an. Auch ihm werden weder Körperverletzung noch Anstiftung zur Körperverletzung unmittelbar vorgeworfen. Das 2018 ins Leben gerufene „Solidaritätskomitee Dynamo“ sammelt Spenden, um die finanzielle Last für die Betroffenen – unter anderem Anwalts- und Reisekosten sowie mögliche Gerichtskosten – abzufedern.
Die Betroffenen haben die SGD darüber informiert, dass nach aktuellem Stand 290.000 Euro benötigt werden, von denen bisher 111.000 eingesammelt werden konnten. In diesem Zusammenhang informierten die Betroffenen die Verantwortlichen der SGD am Mittwoch auch darüber, dass sie nach Rücksprache mit ihren Anwälten – bis auf wenige Ausnahmen – auf einen möglichen Einspruch gegen die eingegangenen Strafbefehle verzichtet haben, da die vorläufige Kostenschätzung für ein weiteres Gerichtsverfahren für alle 58 Betroffenen in Summe bei rund 1 Million Euro liegt. Dieses immense finanzielle Risiko möchten die Betroffenen nicht in Kauf nehmen, ohne damit jedoch die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Strafbefehle anzuerkennen.
Erklärung der SG Dynamo Dresden
Die SG Dynamo Dresden hat im Mai 2017 unmittelbar nach dem Spiel in Karlsruhe die erfolgten Gewalttaten verurteilt und bei allen verletzten Polizeibeamten, Ordnern, Mitarbeitern und Fans um Entschuldigung gebeten. Zu keiner Zeit ist bei der SG Dynamo Dresden Raum für Gewalt, weder gegen Personen, noch gegen Sachen. Die SG Dynamo Dresden wird aber auch die Aktivitäten des „Solidaritätskomitee Dynamo“ zugunsten der 58 betroffenen Dynamo-Fans auch künftig mit voller Überzeugung unterstützen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass keinem der Betroffenen eine unmittelbare Begehung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung vorgeworfen wird, sondern ihnen das schädigende Verhalten Dritter zugerechnet wird. Die SGD – Gremien, Verantwortliche, Mitarbeiter, Trainer und Spieler – distanzieren sich klar von jeder Form von Gewalt. Zugleich gehört es zum in der Sportgemeinschaft gelebten Zusammenhalt, Solidarität mit Schwarz-Gelben zu zeigen, denen keine Ausübung von Gewalt vorgeworfen wird.
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