Bewertung des Bundeskartellamts zur 50+1 Regel 3.748 vom 17.06.2025, 10:07 Uhr
Bundeskartellamt bestätigt 50+1 Regel - Statement der Deutschen Fanszenen
vom 17.06.2025, 10:07 Uhr
Das Bundeskartellamt hat am Montag (16.06.2025) die vorläufige kartellrechtliche Bewertung zur 50+1 Regel und ihrer Anwendungspraxis veröffentlicht. Das Wichtigste vorweg: Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel.

Demnach sei das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen. Nach eingehender Untersuchung der Anwendungspraxis der 50+1-Regel nimmt das Bundeskartellamt die DFL jedoch in die Pflicht und fordert konkrete Maßnahmen, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen. Die DFL muss demnach für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden.
Die 50+1-Regel ist eine Regelung in der Satzung der DFL. Demnach dürfen nur Vereine und ausgegliederte Kapitalgesellschaften an der 1. und 2. Bundesliga teilnehmen, wenn der Stammverein mehrheitlich mit 50+1 der Stimmrechte an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Dieses Erfordernis besteht nach der Satzung allerdings nicht für Teilnehmer, denen die DFL eine sogenannte Förderausnahme bewilligt hat. Förderausnahmen kann das Präsidium der DFL auf Antrag bewilligen, wenn ein Investor den Fußballsport seines Vereins seit mehr als 20 Jahren gefördert hat. Derzeit gibt es mit dem VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen zwei Förderausnahmen, welche vom DFB bereits in den Jahren 1999 und 2000 erteilt wurden. Die TSG Hoffenheim fällt aktuell unter die reguläre 50+1-Regel, da Dietmar Hopp bereits Ende 2023 die Stimmmehrheit an den e.V. zurückgegeben hat und so die Ausnahmegenehmigung hinfällig wurde.
Die DFL hatte 2023 zugesagt, die sog. Förderausnahmen von der 50+1-Regel zu streichen und vorgeschlagen, die bereits gewährten Ausnahmen (Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und damals TSG Hoffenheim) unter erhöhten Voraussetzungen beizubehalten. Das Bundeskartellamt ist nun jedoch zur Auffassung gelangt, dass es unter Berücksichtung der neuen Rechtsprechung des EuGH nicht mehr möglich erscheint, "zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben". Folglich muss zumindest perspektivisch sichergestellt werden, dass die Profiabteilung von einem für Neumitglieder offene Mutterverein beherrscht wird.
Darüber hinaus hat die DFL dafür zu sorgen, dass bei allen Vereinen der 1. und 2. Bundesliga gleichermaßen ein offener Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans möglich ist. Hierbei wird insbesondere die bisherige Struktur beim Konstrukt RB Leipzig adressiert, da dort der Verein nicht hinreichend für stimmberechtige Neumitglieder geöffnet sei.
Das Bundeskartellamt beanstandet zudem, dass die DFL bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 die 50+1-Regel "nach aktueller Einschätzung nicht konsequent umgesetzt" habe. So soll die DFL vorab über eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96 für Martin Kind informiert gewesen sein. Trotzdem sollen bei der Abstimmung keine Maßnahmen ergriffen worden sein, um die weisungsgemäße Abstimmung von Herrn Kind zu überprüfen und sicherzustellen. Daher fordert das Bundeskartellamt auch innerhalb der DFL-Gremien eine konsequente Anwendung der 50+1 Regel.
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Die DFL hat die Bewertung des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen und wird diese nun ingehend prüfen. Mit den kartellbehördlichen Hinweisen soll die 50+1 Regel aus dem Ligaverband heraus weiterentwickelt und eine "angemessene, für die Zukunft tragfähige und rechtssichere Lösungen" umgesetzt werden. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die rechtliche Bewertung und die entsprechende Empfehlungen zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen.
Stellungnahme der Deutschen Fanszenen: 50+1 ausnahmslos umsetzen!
Jetzt ist es soweit! Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel erneut geprüft und bescheinigt der Deutschen Fußball Liga wie erwartet Versagen. Das Ergebnis fordert nun die konsequente Umsetzung von 50+1, alles andere ist für uns nicht verhandelbar.
Für uns stellt 50+1 eine wesentliche Besonderheit des deutschen Fußballs dar, die es unbedingt und mit allen Mitteln zu schützen gilt. Für jedermann sichtbare Fehlentwicklungen in zahlreichen europäischen Ligen sind nicht hinnehmbar und auch dank 50+1 bisher in Teilen am deutschen Fußball vorbeigegangen. Dass nun die Strukturen, nicht nur der Werksclubs Leverkusen und Wolfsburg, sondern auch von Hannover und Rasenballsport zum Problem werden, zeigt mit welcher Dilettanz bei der DFL durch die Verantwortlichen gehandelt wurde. So agieren Opportunisten, denen das Kapital näher ist als ihr Auftrag und der Fussball.
Die DFL, die Vereine und ihre Funktionäre müssen jetzt Farbe bekennen. Die betroffenen Vereine müssen kurzfristig ihre Gesellschaftsform und Organisation im Sinne der 50+1-Regel anpassen oder aus dem organisierten Fußball ausscheiden.
Unsere Erwartungshaltung ist klar: 50+1 konsequent anwenden und erhalten!
Fanszenen Deutschland im Juni 2025

![]() | TSG 1899 Hoffenheim Gründung: 01.07.1899 Mitglieder: 11.000 |

![]() | VfL Wolfsburg Gründung: 12.09.1945 Mitglieder: 20.500 |

![]() | Bayer 04 Leverkusen Gründung: 01.07.1904 Mitglieder: 54.000 |

![]() | Hannover 96 Gründung: 12.04.1896 Mitglieder: 22.000 |