DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Bild: imago
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
08.04.2025 | 1. Liga
Geldstrafen für Holstein Kiel

50.000€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg wurden in der Kieler Heimkurve 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen das Konstrukt Rasenballsport Leipzig eine Choreo mit der Aufschrift „Totengräber des deutschen Fußballs“ und den Abbildern von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gezeigt. Dazu wurde ein Banner in Form eines Grabsteins mit der Aufschrift „50+1“ präsentiert. Die verschiedenen Banner wurden ca. zehn Minuten präsentiert. Nach ca. fünf Minuten wurden vier große rote Fadenkreuze über die Abbilder von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gehalten. Diese wurden nach ca. fünf Minuten wieder entfernt und die Choreographie anschließend wieder abgebaut. Der Verein kann von den Strafen bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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08.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC

3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC
Wegen fünf abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Köln wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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07.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV

56.100€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig zündeten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände und schossen 11 Raketen ab. Der HSV kann hiervon bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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07.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn

7.800€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn
Wegen 13 abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Elversberg wurde der SC Paderborn mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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07.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

4.800€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
Wegen acht abgebrannten Bengalos beim Spiel auf Schalke wurde die SpVgg Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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04.04.2025 | 1. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel

3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel
Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen St. Pauli wurde die KSV Holstein Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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04.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
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3.800€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe wurden im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und zwei Zaunfahnen des Karlsruher SC abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafen für Preußen Münster
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4.200€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für Preußen Münster
Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des Abbrennens von insgesamt 7 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ulm (6) sowie beim Auswärtsspiel in Darmstadt (1) mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.04.2025 | 1. Liga
Geldstrafen für den FC St. Pauli

47.400€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für den FC St. Pauli
Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 47.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Wolfsburg brannten FCSP-Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände ab - der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um etwa dreieinhalb Minuten. Beim Heimspiel gegen Holstein Kiel wurden in der Heimkurve darüber hinaus mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.04.2025 | 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

17.400€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von insgesamt 29 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.04.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Verl wurden aus dem Osnabrücker Fanblock zahlreiche Christbaumkugeln sowie ein Weihnachtsbaum auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste für drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
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03.04.2025 | 3. Liga
Geldstrafe für den SC Verl

1.050€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Verl
Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Osnabrück wurde der SC Verl mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben