DFB Strafen
Auflistung aller Strafen
Bild: imago
Fussballmafia.de dokumentiert alle DFB-Strafen seit der Saison 2011/12. Diese Tabelle dient der vollständigen Dokumentation und stellt keine Wertung der Vorkomnisse und geahndeten Vorfälle dar!
Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.
27.09.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

3.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Für das Zünden von Pyrotechnik bei Werder Bremen II wurde der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 € belegt.
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26.09.2016 | 1. Liga
Teilausschlüsse und Auflagen für Eintracht Frankfurt

250.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Teilausschlüsse und Auflagen für Eintracht Frankfurt
Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel in Magdeburg wurde Eintracht Frankfurt vom DFB-Sportgericht zu zwei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. So bleiben beim Bundesliga-Spiel gegen Bayern München der Stehplatz-Block 40 in der Nordwestkurve geschlossen. Beim DFB-Pokalspiel gegen Ingolstadt nur Sitzplatz-Dauerkarten-Inhaber und Gästefans ins Stadion. Die SGE hat den Schanzern den Ausfall der Einnahmen zu entschädigen. In Magdeburg hatten Frankfurt-Fans pyrotechnische Gegenstände in den benachbarten Zuschauerbereich geworfen, weshalb das Spiel für ca. 11 Minuten unterbrochen werden musste. Darüber hinaus darf die Eintracht nur noch personalisierte Tickets für Auswärtsspiele herausgeben - bei denen zusätzlich mind. 50 eigene Ordner eingesetzt werden müssen.
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02.09.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für den Chemnitzer FC

2.500€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Chemnitzer FC
Für das Abbrennen von Pyrotechnik in Halle muss der Chemnitzer FC eine Strafe in Höhe von 2.500 € zahlen.
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02.09.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
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3.000€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster
Preußen Münster wurde mit einer Strafe in Höhe von 3.000 € belegt, da bei den Heimspielen gegen Osnabrück und Duisburg Rauch gezündet wurde.
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29.08.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

2.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Während des Auswärtsspiels bei Preußen Münster wurde im Gästeblock Pyrotechnik gezündet (Rauchkörper)
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29.08.2016 | 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

2.000€
geahndete Vorfälle: 1
geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
Für das Abbrennen von Pyrotechnik beim Derby in Münster muss der VfL Osnabrück eine Strafe in Höhe von 2.000 € zahlen.
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21.07.2016 | 1. Liga
Geldstrafe für Hannover 96

12.000€
geahndete Vorfälle: 2
geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hannover 96
Für einen beleidigendes Banner gegen Wolfsburg und das Zünden einer Rauchbombe gegen Gladbach wurde Hannover 96 mit einer Strafe in Höhe von 12.000 € belegt.
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15.07.2016 | 3. Liga
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für Dynamo Dresden

20.000€
geahndete Vorfälle: 9
geahndete Vorfälle: 9
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für Dynamo Dresden
Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in 9 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss die SGD den kompletten Stehplatzbereich des K-Blocks bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 7.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Zudem darf Dynamo Dresden für Auswärtsspielen nur personalisierte Tickets verkaufen und muss weiterhin 40 eigene Ordner bei Auswärtsspielen einsetzen. In der Rückrunde kam es bei 6 Spielen zu verschiedenen Vorfällen wie das Zünden von Pyrotechnik, Auseinandersetzungen mit Ordnern und der Polizei, beleidigende Banner, das Abbrennen von gegnerischen Fan-Utensilien sowie zwei Einlassstürmen.
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12.07.2016 | 1. Liga
Geldstrafe, Teilausschluss und Teilausschluss auf Bewährung für Eintracht Frankf...

80.000€
geahndete Vorfälle: 6
geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe, Teilausschluss und Teilausschluss auf Bewährung für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens (massives Zünden von Pyrotechnik sowie das Zeigen von mehreren beleidigender Banner) seiner Anhänger bei 6 Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 €, einem Zuschauerteilausschluss und einem weiteren Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. So muss der Stehplatz-Block 40 beim Heimspiel gegen Schalke 04 geschlossen bleiben. Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss die SGE den Block 40 der Nordwestkurve bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 30.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden.
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11.07.2016 | 2. Liga
Geldstrafe und teilausschluss für den 1. FC Nürnberg

100.000€
geahndete Vorfälle: 3
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe und teilausschluss für den 1. FC Nürnberg
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des Fehlverhaltens seiner Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 € und einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. So müssen die Blöcke 7, 9 und 11 beim Spiel gegen Heidenheim geschlossen bleiben. Bis zu 30.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. In Braunschweig sowie bei beiden Relegationsspielen gegen Frankfurt wurde vermehrt massiv Pyrotechnik gezündet.
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08.07.2016 | 1. Liga
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Borussia Dortmund

75.000€
geahndete Vorfälle: 4
geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten von Dortmund-Fans wiederholen, muss der BVB die Blöcke 10-15 im Unterrang der Südkurve bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 30.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Damit bestraft der DFB das Zünden von Pyrotechnik sowie den Stadion - und Blocksturm beim Pokalfinale in Berlin, das Abbrennen von Pyrotechnik gegen Leverkusen und Bayern München sowie das Werfen von Tennisbällen (Proteste für fangerechte Eintrittspreise) in Stuttgart.
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05.07.2016 | 2. Liga
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für 1. FC Kaiserslautern

17.000€
geahndete Vorfälle: 3
geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten von Lautern-Fans wiederholen, muss der FCK die Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 im Unterrang der Westkurve bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 8.500 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Beim Derby gegen den KSC war ein Flitzer über das Spielfeld gelaufen und Spieler mit Bier überschüttet worden. Außerdem waren beim Spiel gegen Leipzig zahlreiche beleidigende Banner gezeigt worden.
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*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben