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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

14.10.2026 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
9.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des Abbrennens von 18 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Nürnberg mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
51.550€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat den Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.550€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Fortuna Köln brannten die mitgereisten F95-Fans mindestens 85 pyrotechnische Gegenstände und schossen fünf Mal jeweils mehr als 20 pyrotechnische Gegenstände aus einem Abschussrohr heraus ab. Beim Auswärtsspiel in Aachen wurden im Düsseldorfer Gästeblock insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden bei Eckbällen der Heimmannschaft neun Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann hiervon bis zu 20.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
22.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des Fehlverhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken zeigte ein RWE-Fan nach dem Tor zum 0:1 für Rot-Weiss Essen einen „Hitlergruß“. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.800€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.
13.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für Alemannia Aachen
10.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Alemannia Aachen

Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des Abbrennens von 43 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.750€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für den SC Preußen Münster
17.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Saarbrücken zündeten die Preußen-Fans mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände und drei Knallkörper. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln

Das DFB-Sportgericht hat den SC Fortuna Köln mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt, da beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf eine Person einen Knallkörper in den Innenraum warf. Der Täter konnte ermittelt werden.
08.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
33.250€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.250€ belegt. Beim Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf wurden zu Beginn der Partie auf der Otto-Siffling-Tribüne mind. 25 pyrotechnische Gegenstände und 10 Raketen gezündet, weshalb sich der Anpfiff um mehr als eine Minute verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden 23 pyrotechnische Gegenstände und ein Knallkörper gezündet. Der Verein kann hiervon bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.10.2026 3. Liga
Geldstrafe für die Würzburger Kickers
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die Würzburger Kickers

Wegen vier abgebrannten Bengalos beim Auswärtsspiel in Ingolstadt wurden die Würzburger Kickers vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000€ belegt.
06.10.2026 1. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
19.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des Abbrennens von 24 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Bayern München mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 7.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.10.2026 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
47.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Bielefeld wurden in der Nordkurve Nürnberg mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Frankenderby in Fürth brannten die Glubb-Fans zudem insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Club kann von der Strafe bis zu 12.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.10.2026 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
19.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Mainz zündeten die mitgereisten Gladbach-Fans mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und einen Knallkörper. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.10.2026 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
32.480€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Union Berlin

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.480€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Braunschweig zündeten die mitgereisten Union-Fans mindestens 36 Rauchtöpfe, weshalb die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde beim Auswärtsspiel in Leverkusen ein Rauchtopf gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.