Der DFB hat im Sommer 2026 einen neuen Strafenkatalog für Fehlverhalten der Fans beschlossen. Ziel der Änderungen ist es, beim Abbrennen von Pyrotechnik die unterschiedlichen Gefahrenpotenziale stärker zu berücksichtigen und gleichzeitig den präventiven Charakter der Strafen auszubauen.

Wie bisher bemessen sich die Strafen für das Abbrennen von Pyrotechnik nach Liga, Anzahl der gezündeten Gegenstände und ob diese in der gehalten oder abgeschossen bzw. geworfen werden. Weiterhin erhöhen etwa Spielunterbrechungen bzw. Verzögerungen des Anpfiffs aufgrund von Rauchentwicklung die Grundstrafe prozentual.
Nun hat der DFB die Strafen für "besonders gefährliche Pyrotechnik" wie etwa Böller, Raketen und geworfene Pyrotechnik drastisch erhöht und die Geldstrafen für andere Arten von (in der Hand gehaltene) Pyrotechnik leicht gesenkt. Zudem können die sanktionierten Vereine von der Strafensumme einen höheren Anteil für "eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen" sowie neuerdings für die Stärkung des Sicherheitsmanagements verwenden. Von nun an können bis zu 45% statt bisher 30% der Strafen für Sicherheit, Infrastruktur und Gewaltprävention eingesetzt werden.
Neuer DFB-Strafenkatalog
| Vergehen | 1. Bundesliga | 2. Bundesliga | 3. Liga | |
| Abbrennen von Pyrotechnik | 800€ | 500€ | 250€ | pro Gegenstand |
| Abschießen/Werfen von Pyrotechnik | 5.000€ | 3.000€ | 1.500€ | pro Gegenstand |
| Eindringen auf das Spielfeld | 2.000€ | 1.500€ | 750€ | pro Person |
| Werfen von Gegenständen | 800€ | 400€ | 200€ | pro Gegenstand |
| Verwendung von Laserpointern | 4.000€ | 2.000€ | 1.000€ | pro Verwendung |
| Unsportliche Banner bis 3m² | 2.000€ | 1.000€ | 500€ | |
| Unsportliche Banner ab 3m² | 8.000€ | 4.000€ | 2.000€ |
Hinzu kommen die Strafen für Feuerwerksbatterien und Knallkörpern / Böller:
| Vergehen | 1. Bundesliga | 2. Bundesliga | 3. Liga | |
| Feuerwerksbatterie bis 8 pyrotechnische Gegenstände | 7.500€ | 5.000€ | 2.500€ | pro Batterie |
| Feuerwerksbatterie ab 8 pyrotechnischen Gegenständen | 15.000€ | 10.000€ | 5.000€ | pro Batterie |
| Knallkörper / Böller | 7.500€ | 4.000€ | 2.000€ | pro Gegenstand |
Weiterhin wirken sich die Dauer der Spielunterbrechung / Verzögerung des Anpfiffs und Täterermittlung wie folgt aus:
| Umstand | Strafen-Erhöhung |
| Spielunterbrechung bis 1 Minute | + 10 % |
| Spielunterbrechung über 1-5 Minuten | + 20-45 % |
| Spielunterbrechung über 5-10 Minuten | + 50-70 % |
| Spielunterbrechung über 10-15 Minuten | + 75-90 % |
| Spielunterbrechung ab 15 Minuten | + 100 % |
| Identifizierung von einem Täter | - 25 % |
| Identifizierung bis zu 50 % der Täter | - 50 % |
| Identifizierung von mehr als 50 % der Täter | - 75 % |
Die Strafbemessung nach diesem Leitfaden kommen jedoch nach Angaben des DFB nur in Fällen zur Anwendung, wenn dies eine "standardisierte Betrachtung" zulässt. Bei schwerwiegenden Fehlverhalten, wie beispielswiese dem gezielten Abschießen von Pyrotechnik in Menschenmassen, bei verletzten Personen oder langen Spielunterbrechungen bis hin zum Abbruch, bestimmen sich die Sanktionen nach § 44 der DFB-Satzung in Verbindung mit der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Diese beinhalten drakonische Strafen wie zum Beispiel Stadionverbote, Platzsperren oder Zuschauer(teil)verbote bis hin zur Aberkennung von Punkten oder Zwangsabstiegen.