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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

10.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln wurden auf der Westkurve mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der 1. FCK kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für Alemannia Aachen
31.355€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Alemannia Aachen

Das DFB-Sportgericht hat Alemannia Aachen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.355€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken wurden im Aachener Gästeblock mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände, drei Raketen und ein Knallkörper gezündet, weshalb sich der Spielbeginn um knapp drei Minuten verzögerte. Im Spielverlauf wurden mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurden zudem mindestens drei Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
4.200€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Energie Cottbus

Wegen zahlreich und mehrmals geworfener Kassenrollen und einer damit verbundenen Spielunterbrechung beim Spiel in Bielefeld sowie vier geworfenen Becher beim Spiel gegen Dresden wurde der FC Energie Cottbus vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 4.200€ belangt.
10.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen den HSV wurde Eintracht Braunschweig mit einer Geldstrafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.2025 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
50.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den FC Augsburg

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kiel zündeten die mitgereisten FCA-Fans mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli wurden im Augsburger Fanblock mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände, weshalb die Partie für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
1.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Wegen fünf abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen die zweite Mannschaft von Borussia Dortmund wurde der VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Wegen zwei geworfenen Bechern beim Spiel in München wurde Arminia Bielefeld mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Wegen fünf abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel in Köln wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.04.2025 1. Liga
Geldstrafen für Holstein Kiel
50.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für Holstein Kiel

Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 50.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Augsburg wurden in der Kieler Heimkurve 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde beim Heimspiel gegen das Konstrukt Rasenballsport Leipzig eine Choreo mit der Aufschrift „Totengräber des deutschen Fußballs“ und den Abbildern von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gezeigt. Dazu wurde ein Banner in Form eines Grabsteins mit der Aufschrift „50+1“ präsentiert. Die verschiedenen Banner wurden ca. zehn Minuten präsentiert. Nach ca. fünf Minuten wurden vier große rote Fadenkreuze über die Abbilder von Jürgen Klopp, Martin Kind, Dietmar Hopp und Oliver Mintzlaff gehalten. Diese wurden nach ca. fünf Minuten wieder entfernt und die Choreographie anschließend wieder abgebaut. Der Verein kann von den Strafen bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
4.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

Wegen acht abgebrannten Bengalos beim Spiel auf Schalke wurde die SpVgg Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
7.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn

Wegen 13 abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Elversberg wurde der SC Paderborn mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.800€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
56.100€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig zündeten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände und schossen 11 Raketen ab. Der HSV kann hiervon bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.