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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

15.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für den SV Sandhausen
20.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das DFB-Sportgericht hat den SV Sandhausen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.750€ belegt. Beim Heimspiel gegen Arminia Bielefeld schossen die SVS-Fans erst eine Rakete ab und zündeten anschließend zahlreiche Feuerwerkskörper aus mindestens vier Feuerwerksbatterien. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
34.450€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450€ belegt. Beim Heimspiel gegen Arminia Bielefeld zündeten die 1860-Fans mindestens 92 bengalische Fackeln und schossen zwei Raketen ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
7.950€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.950€ belegt. Beim Heimspiel gegen Saarbrücken wurden aus der Mannheimer Kurve mindestens sechs Knallkörper in den Innenraum geworfen. Zudem wurden nach Abpfiff zahlreiche u.a. Fanutensilien verbrannt.
15.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
32.650€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.650€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Viktoria Köln zündeten die mitgereisten FCS-Fans mindestens 10 Blinker und schossen 30 Raketen ab. Während des Spiels wurden im Gästeblock 19 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.850€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
7.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Wegen 12 gezündeten Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Karlsruhe wurde der 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.2025 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC Augsburg

Wegen zwei abgebrannten Bengalos im Rahmen einer Trauer-Choreo beim Heimspiel gegen Stuttgart wurde der FC Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.04.2025 1. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
20.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel

Das DFB-Sportgericht hat die KSV Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Wolfsburg wurden Ordnungskräfte des VfL Wolfsburg darauf aufmerksam, dass ein Kieler Anhänger entgegen der Stadionordnung „stickerte“ und ordneten an dies zu unterlassen. Als dieser der Anordnung nicht folgte, geleiteten sie den Anhänger Holstein Kiels zum Eingangsbereich und setzten ihn dort fest, um auf die Polizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung zu warten. Im Rahmen dieser Situation versammelten sich Personen der Kieler Fanszene um die Personengruppe. Teile der Fanszene versuchten sodann, den Kieler Anhänger gewaltsam zu „befreien“ und gingen auf den Ordnungsdienst los. Dabei wurden drei Ordnungskräfte unter anderem durch Schläge gegen den Kopf verletzt und mussten sich im Nachgang in ärztliche Behandlung, unter anderem in das örtliche Krankenhaus, begeben. Die Identität dreier Täter wurde festgestellt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.2025 2. Liga
Geldstrafen für den 1. FC Köln
25.800€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafen für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern wurden im Kölner Gästeblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet. In Braunschweig brannten die mitgereisten Effzeh-Fans insgesamt 14 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Heimspiel gegen Elversberg wurden zudem drei bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
290.600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 290.600€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden in der Kölner Südkurve eine sehr hohe Anzahl an Pyrotechnik gezündet. Nach Angaben des DFB handelte es sich hierbei um "zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet", weshalb sich der Anstoß um knapp 30 Sekunden verzögerte. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Der Verein kann von der Strafen bis zu 96.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
20.700€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn

Das DFB-Sportgericht hat den SC Paderborn wegen des Abbrennens von mindestens 32 pyrotechnischen Gegenständen und einer Rakete beim Spiel in Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.700€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.04.2025 1. Liga
Geldstrafen für Eintracht Frankfurt
91.750€
Geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafen für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 91.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Heidenheim brannten die mitgereisten SGE-Fans mind. fünf bengalische Fackeln ab, weshalb sich der Spielbeginn um etwas mehr als eineinhalb Minuten verzögerte. Beim "Auswärtsspiel" in Sinsheim wurden im Frankfurter Gästeblock mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli zündeten die Eintracht-Fans mindestens 36 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste deshalb für rund 2:20 Minuten unterbrochen werden. Beim Pokalspiel in Leipzig wurden zudem ein Bengalo abgebrannt. Beim Heimspiel gegen Mainz wurden 3 Gegenstände in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von den Strafen bis zu 30.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit Geldstrafen in Höhe von 15.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg wurden in einer hitzigen Schlussphase mindestens 30 Plastikbecher aus dem D-Block in den Innenraum. Nachdem der Elfmeter (nach Wiederholung) verwandelt wurde und die Nürnberg-Spieler an der Eckfahne vor dem Fanblock jubelten, flogen erneut Plastikbecher aus den Blöcken in den Innenraum. Zudem drangen circa 20 Ulmer Anhänger in den Innenraum auf die Tartanbahn ein, wo sie vom Ordnungsdienst aufgehalten und in den Fanblock zurückgedrängt wurden. Lediglich eine Person drang auf das Spielfeld im Bereich der Eckfahne vor, ging ruhig einige Meter auf den Schiedsrichter zu, drehte dann ab und wurde vom Ordnungsdienst zurück in den Block geleitet. Als das Schiedsrichter-Team das Spielfeld nach Abpfiff verlassen wollte, flogen im Bereich des Spielertunnels erneut Plastikbecher in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.