Menü
Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

09.05.2025 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
13.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 13.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück beschädigten Essener Anhänger die Toilettenanlage im Gästebereich. Es wurden Waschbecken, Seifenspender und Handtuchhalter aus der Verankerung gerissen. Unmittelbar nach Spielende öffneten RWE-Fans ein Fluchttor. Daraufhin liefen mindestens 30 Essener Anhänger in den Innenraum, nicht jedoch auf die Spielfläche. Hierbei griffen Essener Anhänger Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an, schossen Leuchtspurmunition auf das leere Spielfeld und zündeten mindestens einen Knallkörper. Es wurden vier Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verletzt Der Verein kann von den Strafen bis zu 4.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.05.2025 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
7.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken zündeten die mitgereisten VfL-Fans insgesamt 20 Rauchtöpfe. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.05.2025 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
8.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat den FC Energie Cottbus wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken zündeten die mitgereisten Energie-Fans mindestens 25 Rauchtöpfe. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.05.2025 3. Liga
Geldstrafen für den 1. FC Saabrücken
36.050€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafen für den 1. FC Saabrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 36.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock wurden im Gästeblock insgesamt 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Beim Heimspiel gegen Stuttgart II wurden auf der Virage Est mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände gezündet - der Anpfiff verzögerte sich um etwa eine Minute. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurden darüber hinaus mindestens 15 Bengalos gezündet. Der Verein kann von den Strafen bis zu 12.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.05.2025 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Osnabrück wurden aus dem Gästeblock mindestens fünf mit Farbe gefüllte Behältnisse (u.a. Getränkebeutel) auf bzw. in die Richtung von Polizisten geworfen. Zudem wurde die Anzeigetafel durch die geworfenen Farbbeutel erheblich beschädigt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.05.2025 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
11.300€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.300€ belegt. Beim Heimspiel gegen Stuttgart II rief ein Essener Anhänger bei der Schweigeminute für die Opfer des Anschlags in Magdeburg „Deutschland den Deutschen“. Die Geldstrafe hierfür beträgt 8.000€. Beim Auswärtsspiel in Aachen wurde aus dem Gästeblock ein Feuerzeug in den Innenraum sowie eine Sitzschale aus der Verankerung gerissen und in Richtung eines Aachener Spielers geworfen. Zudem weigerten sich die RWE-Fans ein Banner abzunehmen, das den Notausgang verdeckt haben. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.750€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.04.2025 3. Liga
Geldstrafen für Hansa Rostock
8.200€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafen für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 8.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen Wiesbaden brannten Hansa-Fans zwei pyrotechnische Gegenstände ab und bewarfen den Wiesbadener Trainer mit einem Becher. Beim Heimspiel gegen Saarbrücken wurde aus dem Heimbereich eine kleine Schnapsflasche in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurden beim Auswärtsspiel in Mannheim zwei Sanitäranlagen im Gästebereich beschädigt. Unter anderem wurden Türen ausgehängt, der Inhalt von Papierkörben in Brand gesetzt, Rohrleitungen beschädigt sowie Abflüsse verstopft. Hansa-Fans versuchten einen Verkaufsstand anzugreifen bzw. mit brennenden Toilettenpapier anzuzünden. Angriffe auf Mitarbeiter wurden verhindert. Der Verein kann von den Strafen bis zu 2.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Wegen eines geworfenen Bechers beim Auswärtsspiel in Osnabrück muss der TSV 1860 München eine Strafe in Höhe von 300€ zahlen. Der Verein kann hiervon bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
56.180€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.180€ belegt. Beim Heimspiel gegen Magdeburg brannten die S04-Fans insgesamt 78 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen eine Flasche in den Innenraum. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.04.2025 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
90.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC Augsburg

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Karlsruhe brannten die FCA-Fans insgesamt 90 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 30.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.04.2025 2. Liga
Geldstrafen für den Karlsruher SC
63.300€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafen für den Karlsruher SC

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 63.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Augsburg brannten die KSC-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Nach Spielende wurden zudem 15 Becher in den Innenraum geworfen, nachdem der FCA-Spieler nach dem Siegtreffer im Elfmeterschießen vor der Karlsruher Kurve jubelte. Dabei betraten auch 40 Personen den Bereich zwischen Zaun und LED-Bande. Diese kehrten nach Anweisungen der KSC-Verantwortlichen rasch in den Fanblock zurück. Darüber hinaus wurden beim Derby in Kaiserslautern mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet und vier Raketen abgeschossen. Drei Raketen landeten auf dem Spielfeld, weshalb sich der Anpfiff um knapp zwei Minuten verzögerte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 21.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
49.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die Schalker Fans mindestens 83 pyrotechnische Gegenstände ab. Während des Spielverlaufs wurden im Gästeblock 6 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 16.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.