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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

04.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
3.800€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe wurden im Gästeblock mindestens drei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und zwei Zaunfahnen des Karlsruher SC abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.04.2025 1. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel

Wegen drei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen St. Pauli wurde die KSV Holstein Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2025 1. Liga
Geldstrafen für den FC St. Pauli
47.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für den FC St. Pauli

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 47.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Wolfsburg brannten FCSP-Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände ab - der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um etwa dreieinhalb Minuten. Beim Heimspiel gegen Holstein Kiel wurden in der Heimkurve darüber hinaus mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2025 2. Liga
Geldstrafen für Preußen Münster
4.200€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des Abbrennens von insgesamt 7 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Ulm (6) sowie beim Auswärtsspiel in Darmstadt (1) mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.200€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Verl wurden aus dem Osnabrücker Fanblock zahlreiche Christbaumkugeln sowie ein Weihnachtsbaum auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste für drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2025 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
17.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von insgesamt 29 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400€ belegt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zwei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2025 3. Liga
Geldstrafe für den SC Verl
1.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Verl

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Osnabrück wurde der SC Verl mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt.
02.04.2025 1. Liga
Geldstrafen für den VfL Wolfsburg
121.300€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafen für den VfL Wolfsburg

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 121.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg brannten die Wolfsburg-Fans mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli wurden im Gästeblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet und zwei Raketen in Richtung des Spielfelds geschossen. Der Anstoß verzögerte sich deshalb um etwa drei Minuten. Beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund wurden in der Heimkurve darüber hinaus mindestens 61 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Club kann hiervon bis zu 40.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.03.2025 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
31.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin hatten die mitgereisten BTSV-Fans insgesamt 50 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.2025 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
80.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Union Berlin

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000€ verurteilt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Heimspiel gegen den VfL Bochum hatte ein Berliner Zuschauers ein Feuerzeug an den Kopf des Bochumer Torwarts geworfen. Dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses hat der 1.FC Union Berlin nicht zugestimmt und sich gegen die Höhe der Sanktion gewendet. Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden. Der Werfer sei umgehend identifiziert, aus dem Stadion entfernt und mit Stadionverbot, Mitgliedsausschluss und Strafanzeige sanktioniert worden. Eine Geldstrafe in Höhe von 80.000,- Euro sei daher unangemessen. Zudem könne diese hohe Strafe vom Werfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erlangt werden, womit der präventive Ansatz als Leitgedanke einer täterorientierten Sanktionierung nicht beachtet werde. Diesen Ausführungen kann das Sportgericht allerdings nicht folgen. Umstände, die geeignet wären, die beantragte Sanktion zu reduzieren, sind nicht ersichtlich.
26.03.2025 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Wegen drei geworfenen Bechern beim DFB-Pokalspiel in Wolfsburg wurde Borussia Dortmund mit einer Strafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 1000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.03.2025 3. Liga
Geldstrafen für den 1. FC Saarbrücken
37.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 37.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Rot-Weiss Essen wurden im Rahmen einer Choreo mindestens acht pyrotechnische Gegenstände gezündet. Nach Spielende gelangte eine größere Gruppe vermummter Saarbrücker Anhänger auf die Nordtribüne in den Block T1. Von dort wurden zehn Bengalische Fackeln in den Gästeblock geworfen. Die Strafe hierfür beträgt 15.000€. Beim Heimspiel gegen Alemannia Aachen wurden auf der Virage Est mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.