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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

13.11.2025 1. Liga
Geldstrafe für Bayern München
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayern München

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des Abbrennens von insgesamt 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
06.11.2025 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
2.100€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Wegen sechs abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Mannheim wurde der FC Erzgebirge Aue mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100€ belegt.
05.11.2025 3. Liga
Geldstrafe für den MSV Duisburg
4.620€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 4.620€ belegt. Beim Heimspiel gegen Hansa Rostock wurden in der Heimkurve ein Knallkörper und zehn Rauchkörper gezündet. Aufgrund dessen verzögerte sich der Anpfiff um etwa eine Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.11.2025 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
1.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Energie Cottbus

Wegen vier geworfenen Bechern beim Spiel gegen Alemannia Aachen wurde der FC Energie Cottbus mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
05.11.2025 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
43.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 43.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aue wurden von den mitgereisten Löwen-Fans insgesamt mindestens 99 pyrotechnische Gegenstände gezündet, wobei mehrere Personen verletzt worden sein sollen. Darüber hinaus wurden beim Heimspiel gegen Duisburg in der Münchner Westkurve mind. 10 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
31.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
1.350€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 1.350€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Duisburg wurde im Hansa Block ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt und sowie ein Duisburger Spieler mit einem Laserpointer geblendet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.10.2025 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
38.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 38.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz brannten die mitgereisten Effzeh-Fans mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete ab. Darüber hinaus wurden beim DFB-Pokalspiel in Regensburg insgesamt 11 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.10.2025 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Wegen einem abgebrannten pyrotechnischen Gegenstand beim DFB-Pokalspiel in Pirmasens wurde der Hamburger SV mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.10.2025 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
7.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC Augsburg

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des Abbrennens von insgesamt 7 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Bayern München mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.10.2025 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
29.100€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 29.100€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld brannten die mitgereisten F95-Fans mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände und drei Raketen ab. Darüber hinaus wurden beim Auswärtsspiel in Paderborn drei sowie beim Heimspiel gegen Hannover ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.
27.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
75.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden betraten etwa 50 vermummte Waldhof-Fans den Innenraum, nachdem einige Dynamo-Fans sich auf die Feierlichkeiten zum bevorstehenden Aufstieg vorbereitet hatten. Um ein Aufeinandertreffen der beiden Fanlager auf dem Spielfeld zu vermeiden, wurde vor dem Mannheimer Fanblock eine Ordnerkette aufgestellt - die Partie musste für etwa 10 Minuten unterbrochen werden. Als die mitgereisten Dresdener Fans nach dem Abpfiff den Platz stürmten, schossen Waldhof-Fans mindestens 20 Raketen gezielt in die Menge der sich auf dem Spielfeld befindlichen Gästefans und Polizeikräfte. Zudem wurden nach Spielende in der Heimkurve ein Blinker und eine Bengalische Fackel gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 25.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.10.2025 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiß Essen
11.900€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiß Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des Abbrennens von zwölf Rauchtöpfen und acht Fontänen sowie 8 Bengalos im weiteren Spielverlauf beim Auswärtsspiel in Mannheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.900€ belegt. Der Anpfiff verzögerte sich deshalb um drei Minuten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.