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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

23.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
1.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen Magdeburg wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Wegen drei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Mönchengladbach wurde der Hamburger SV mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
9.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Wegen neun abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel beim FV Engers in Koblenz wurde Eintracht Frankfurt vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.09.2025 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
30.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Essen wurden im Gästeblock über die gesamte Spieldauer hinweg insgesamt 30 Bengalos abgebrannt. Der BVB kann von der Strafe bis zu 10.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.09.2025 2. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen eines abgebrannten Bengalos beim Spiel in Kiel mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.09.2025 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
11.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des Abbrennens von insgesamt 19 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Lohne mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.400€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für den MSV Duisburg
6.950€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.950€ belegt. Beim Heimspiel gegen den SSV Ulm 1846 wurden in der Duisburger Heimkurve mindestens 6 Raketen und 7 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiß Essen
39.550€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Rot-Weiß Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiß Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.550€ belegt. Beim Heimspiel gegen den TSV 1860 München wurden in der Essener Heimkurve mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus brannten RWE-Fans beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
113.450€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 113.450€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock brannten die mitgereisten Dynamo-Fans insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Leuchtspur ab. Darüber hinaus zerstörten SGD-Fans in der Halbzeitpause zwei Sicherheitsscheiben an der Grenze zu einem Pufferblock und bewarfen daraufhin die einschreitende Polizei mit Bengalischen Fackeln. Zeitgleich beschossen sich Rostocker und Dresdener Zuschauer mit Signalstiftmunition, wobei die Mehrzahl der Geschosse von Rostocker Anhänger gezündet wurde und der größte Teil der Geschosse im Sicherungsnetz hängen blieb. Insgesamt wurden 20 Bengalische Fackeln abgebrannt sowie 20 Knallkörper gezündet. Es wurden mehrere Polizisten verletzt, der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich um 27 Minuten. Zudem wurde im Gästebereich ein Drehkreuz, zwei Toilettenbecken und ein Hydrant beschädigt und ein Versorgungsstand überfallen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 37.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Wegen zwei geworfenen Bechern beim Spiel gegen Hansa Rostock wurde der FC Erzgebirge Aue mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt.
02.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
6.580€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des Abbrennens von insgesamt 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Aue mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.580€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.09.2025 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
4.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurden im Gästeblock zahlreiche Sitzschalen beschädigt. Zudem warf ein Waldhof-Fan eine Sitzschale in Richtung des Bielefelder Torhüters, dieser wurde allerdings nicht getroffen.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.