Nach den Vorkommnissen bei der Partie in Mönchengladbach hat das DFB-Sportgericht den 1. FC Köln zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 € sowie drei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. Somit müssen bei den Spielen gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südkurve geschlossen bleiben. Außerdem werden dem Effzeh Maßnahmen wie z.B. personalisierte Tickets bei Auswärtsspielen auferlegt. Von der Strafe kann der Verein bis zu 120.000 € für gewaltpräventive und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden. Beim Derby in Mönchengladbach wurde mehrfach
Pyrotechnik abgebrannt. Nach dem Schlusspfiff stürmten rund 20 Kölner in Maleranzügen den Platz, wo mit
Pyrotechnik geworfen wurde und es zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst kam. Weiterhin kam es beim Pokalspiel in Duisburg neben dem Abbrennen von
Pyrotechnik auch zu einem Blocksturm sowie zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.