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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

09.06.2026 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
180.000€
Geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 180.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dortmund brannten die mitgereisten HSV-Fans 151 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Spiel in Heidenheim wurden 11, beim Spiel in Wolfsburg fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus beschädigten HSV-Fans in Mainz die Toiletten im Gästebereich (beschädigte Spülkästen, Handtuchhalter, Papierkörbe, Überschwemmung) und zündeten drei Bengalos. Der Verein kann von der Strafe bis zu 59.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.06.2026 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
54.300€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat den SC Preußen Münster wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.300€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Dresden zündeten die mitgereisten Preußen-Fans 55 pyrotechnische Gegenstände und fünf Raketen. Zudem wurden beim Heimspiel gegen den VfL Bochum in der Heimkurve 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.06.2026 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
119.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Mainz 05

Das DFB-Sportgericht hat den FSV Mainz 05 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV wurden in der Mainzer Heimkurve insgesamt 90 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurden bei den Auswärtsspielen auf St. Pauli und in Dortmund insgesamt 29 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 38.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.06.2026 1. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
253.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 253.000€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby sollen die HSV-Fans nach Angaben des DFB 194 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Partie musste aufgrund der Pyro-Aktionen beider Fanlager für 5:44 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 84.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.06.2026 1. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
359.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 359.000€ belegt. Beim Hamburger Stadtderby sollen die FCSP-Fans nach Angaben des DFB 74 pyrotechnische Gegenstände sowie 12 Feuerwerksbatterien gezündet haben. Die Partie musste aufgrund der Pyro-Aktionen beider Fanlager für 5:44 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 120.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.06.2026 3. Liga
Geldstrafe für den MSV Duisburg
3.050€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den MSV Duisburg

Der MSV Duisburg muss wegen sieben gezündeten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Viktoria Köln und einem "Flitzer" beim Spiel gegen Osnabrück mit Geldstrafen eine Strafe in Höhe von 3.050€ zahlen.
02.06.2026 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
98.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des Abbrennens von 98 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 32.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.05.2026 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520€ belegt. Beim Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart II beschädigten RWE-Fans die Sanitäranlagen im Großaspacher Gästeberich. Es wurden zahlreiche Waschbecken, Fliesen und einzelne Toiletten zerstört. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.05.2026 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
2.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Wegen 8 abgebrannten Rauchtöpfen beim Heimspiel gegen Viktoria Köln wurde der SSV Ulm 1846 Fußball mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800€ belegt.
26.05.2026 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
18.380€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.380€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Schweinfurt entzogen sich ca. 10-15 Löwen-Fans den Personenkontrollen, indem sie den Ordnungsdienst überrannten. Zudem zündeten die 1860-Fans beim Spiel insgesamt 34 pyrotechnische Gegenstände und schossen zwei Raketen ab. Die Partie musste deshalb für eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.05.2026 3. Liga
Geldstrafe für den MSV Duisburg
350€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den MSV Duisburg

Wegen einem abgebrannten Bengalo beim Auswärtsspiel in Aue wurde der MSV Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 350€ belegt.
20.05.2026 3. Liga
Geldstrafe für Jahn Regensburg
350€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Jahn Regensburg

Wegen mind. einem abgebrannten Rauchtopf beim Auswärtsspiel beim VfB Stuttgart II wurde der SSV Jahn Regenburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 350€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.