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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

19.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
62.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz 05 brannten die BVB-Fans im Rahmen einer Choreografie 50 bengalische Feuer ab, weshalb sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Der BVB kann von der Strafe bis zu 20.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
62.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Mainz 05 brannten die BVB-Fans im Rahmen einer Choreografie 50 bengalische Feuer ab, weshalb sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Der BVB kann von der Strafe bis zu 20.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
15.02.2024 2. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
62.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das DFB-Sportgericht hat den FC St. Pauli wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Schalke 04 brannten die FCSP-Fans insgesamt 104 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 20.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Wegen einer geworfenen Flasche beim Heimspiel gegen Regensburg wurde der 1. FC Saarbrücken mit einer Strafe in Höhe von 300€ belegt, wovon 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
14.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
20.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

Das DFB-Sportgericht hat die TSG Hoffenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner "Fans" mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Augsburg detonierte aus dem Gästeblock heraus ein ultralauter Böller, durch den 13 Personen (darunter auch Kinder) verletzt wurden. Das Spiel wurde für sechseinhalb Minuten unterbrochen. Die TSG kann von der Strafe bis zu 6.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Strafmaß wurde berücksichtigt, dass die TSG den Vorfall vorbildlich aufgearbeitet und bei der Ermittlung der Täter mitwirkte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat inzwischen Anklage wegen der "Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" erhoben. Die aktive Fanszene der TSG distanzierte sich von dem Böllerwerfer.
14.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den FC Augsburg
21.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC Augsburg

Das DFB-Sportgericht hat den FC Augsburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten FCA-Fans aus Protest gegen Materialverbote 21 pyrotechnische Gegenstände ab. Der FCA kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98
43.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Darmstadt 98

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart brannten die mitgereisten Lilien-Fans insgesamt 43 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.02.2024 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
95.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Fürth wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000€ belegt. Beim Derby in Nürnberg schossen Fürther Fans mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände in Richtung Spielfeld und zündeten gleichzeitig zwei Bengalische Feuer und acht Blinker, weshalb die Partie für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Im weiteren Spielverlauf wurden mindestens fünf weitere Bengalische Feuer und zwei Blinker abgebrannt. Die SpVgg kann von der Strafe bis zu 32.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
70.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg wurden in der Cannstatter Kurve bei zwei Pyro-Aktionen insgesamt 70 bengalische Fackeln abgebrannt. Der VfB kann von der Strafe bis zu 23.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
3.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Wegen 10 gezündeter Blinker beim Auswärtsspiel in Halle muss Arminia Bielefeld eine Strafe in Höhe von 3.500€ zahlen. Dem Verein wird nachgelassen hiervon bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
09.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Wegen eines abgebrannten Rauchtopfs beim Auswärtsspiel in Leipzig wurde die SG Eintracht Frankfurt mit einer Strafe in Höhe von 1.000€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 300€ sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
09.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
8.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg

Wegen acht gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim Auswärtsspiel in Heidenheim wurde der SC Freiburg vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 8.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 2.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.