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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

23.02.2024 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
40.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli überstiegen etwa 50 Schalke-Anhänger den Trennzaun zwischen Gast- und Heimbereich. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Ordnern, die von den Schalker Zuschauern geschlagen und getreten wurden. Dabei wurden acht Ordner verletzt, von denen drei ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Der Verein kann von der Strafe bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.02.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
60.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hannover 96

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf St. Pauli kam es im Gästeblock von Hannover 96 zu einem Polizeieinsatz, durch welchen sich eine minutenlange Auseinandersetzung zwischen Hannoveraner Zuschauern und der Polizei entwickelte und eine minutenlange Spielunterbrechung zu Folge hatte. Laut DFB konnte die Situation erst "durch das Einschreiten von weiteren Polizeikräften und einem erheblichen Einsatz von etwa Pfefferspray" beruhigt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 20.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim
40.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Heidenheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Freiburg brannten Heidenheimer Fans mindestens neun pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus entzündeten sie zu Beginn der zweiten Halbzeit zwei Feuerwerksbatterien, aus denen jeweils über 100 Feuerblitze und -kugeln über dem Rasen aufgingen. Die Begegnung musste daraufhin für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der FCH kann von der Strafe bis zu 13.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
433.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat die SG Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 433.000€ belegt. Beim Freundschaftsspiel bei der BSG Chemie Leipzig zündeten Frankfurter Anhänger mindestens 91 Bengalische Feuer, wovon eines in der 32. Minute in den Innenraum geworfen wurde, sowie mindestens sechs Rauchtöpfe. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 56. Minute für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurde in der 47. Minute aus mindestens acht Feuerwerksbatterien über die gesamte Breite des Fanblocks eine Vielzahl an Feuerwerksraketen abgeschossen. Darüber hinaus entzündeten SGE-Fans beim DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln mindestens 94 Bengalische Feuer sowie drei Stroboskope und schossen zwei Raketen ab. Zudem wurde vor dem Anpfiff aus mindestens zehn Feuerwerksbatterien über die gesamte Breite des Fanbereichs verteilt eine Vielzahl an Leuchtkugeln und Feuerwerksraketen abgeschossen. Die Eintracht kann von der Strafe bis zu bis zu 144.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
46.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe 46.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen warfen Kölner Fans einen Becher, zwei Feuerzeuge und mehrere Münzen in den Innenraum, wobei einer der Schiedsrichter-Assistenten von hinten getroffen wurde. Darüber hinaus versuchte eine größere Anzahl von Kölner Anhängern vor Beginn des Bundesligaspiels in Bochum den Einlassbereich zu stürmen. Die Polizei musste daraufhin den Ordnungsdienst unterstützen, woraufhin es zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Zudem wurde in der zweiten Halbzeit ein Knallkörper in den Innenraum geworfen. Der Effzeh kann bis zu 15.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
21.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
62.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Union Berlin

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 62.500€ belegt. Beim Heimspiel gegen Köln brannten die Union-Fans auf der Waldseite etwa 50 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 20.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Beim Spiel gegen Freiburg II riefen mehrere Männer aus dem Ulmer Zuschauerbereich einer Frau im Innenraum zweimal einen anstößigen Spruch zu.
20.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
13.300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 13.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt brannten FCS-Fans mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.430€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.2024 3. Liga
Geldstrafen für 1860 München
30.710€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafen für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Strafen in Höhe von 30.710€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei den BVB Amateuren brannten die mitgereisten 1860-Fans mindestens 28 Bengalische Fackeln und sechs Blinker ab und warfen mindestens zwei Getränkebecher und zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld. Beim Spiel in Bielefeld wurden aus dem Gästeblock mindestens drei Rauchkörper und mindestens drei Blinker auf den Rasen geworfen, weshalb die Partie für mindestens drei Minuten unterbrochen werden musste. Letztlich wurden beim Spiel in Mannheim mindestens vier Raketen, zwölf Bengalische Fackeln und zwei Blinker, woraufhin die Partie für mehr als drei Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.230€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.02.2024 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Bochum
43.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Bochum

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 43.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Leverkusen brannten die mitgereisten VfL-Fans mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 14.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Unterhaching
350€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Unterhaching

Wegen eines gezündeten Bengalos beim Heimspiel gegen Preußen Münster muss die SpVgg Unterhaching eine Strafe in Höhe von 350€ zahlen.
19.02.2024 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
8.190€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.190€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Aue brannten die mitgereisten RWE-Fans insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie für mehrere Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.