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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

01.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
2.600€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Schalke 04

Wegen eines detonierten Böllers beim Heimspiel gegen Braunschweig sowie eines "Flitzers" beim Spiel gegen Karlsruhe wurde der FC Schalke 04 vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.600€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden
01.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
32.200€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 32.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke versuchten Hamburger Anhänger, den Einlassbereich zu stürmen, was jedoch von Ordnungskräften und sodann mit Unterstützung der Polizei unterbunden wurde. Zwei Personen wurden beim Übersteigen des Zaunes gestellt und mit einem Hausverbot belegt. Die HSV-Fans brannten zudem 37 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen verschiedene Gegenstände (insbesondere Tennisbälle) auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Dies führte zu Spielunterbrechungen von erst zwei Minuten und anschließend einer halben Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Wegen mindestens 15 gezündeter Rauchtöpfe beim Spiel gegen Heidenheim wurde der VfB Stuttgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.2024 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
20.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des Abbrennens von 100 kleiner Handfackeln beim Heimspiel gegen Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Ursprünglich hatte die Strafe 35.000€ betragen - diese wurde jedoch nach dem Einspruch des FC Erzgebirge Aue und mündlicher Verhandlung beim Sportgericht auf 20.000e reduziert. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
37.700€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 37.700€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV wurde im Düsseldorfer Block ein Bengalo abgebrannt. Darüber hinaus wurde beim Auswärtsspiel in Wiesbaden zehn Rauchtöpfe abgebrannt und ein Becher auf das Spielfeld geworfen. Beim Relegationsspiel in Bochum wurden im Gästeblock mindestens 28 Bengalische Feuer, elf Rauchtöpfe, vier Blinker und drei Pyrofackeln sowie nach Spielende zwei Raketen abgeschossen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 12.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Union Berlin

Wegen mindestens drei gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
6.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

Wegen sechs gezündeter Rauchtöpfe beim Spiel in Darmstadt wurde die TSG Hoffenheim mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.06.2024 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Der TSV 1860 München wurde vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 2.000€ belegt, da beim Auswärtsspiel in Essen eine Person aus dem Münchner Fanblock "wiederholt lautstark und heftig mit Sprechgesängen" beleidigt wurde.
26.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98
250€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Darmstadt 98

Wegen eines geworfenen Bechers beim Spiel gegen Bayern München wurde der SV Darmstadt 98 mit einer Strafe in Höhe von 250€ belegt. Da der Verein den Becherwerfer ermitteln konnte, reduzierte sich die ursprüngliche Strafe von 1.000€ um 75%. Der Verein kann von der Strafe bis zu 80 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Wegen zwei abgebrannten Rauchtöpfen beim Spiel in Heidenheim wurde Borussia Mönchengladbach mit einer Strafe in Höhe von 2.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
26.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für Bayern München
30.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayern München

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des Abbrennens von 30 Rauchtöpfen beim Auswärtsspiel bei Union Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 10.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.