Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in neun Fällen - resultierend aus acht Spielen - mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000€ belegt. Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor steuerten Rostocker Zuschauer beim Spiel gegen den HSV zwei funkferngesteuerte Autos, jeweils mit einem Rauchelement versehen, auf dem Platz. Das Spiel musste daraufhin für gut eine Minute unterbrochen werden. Bei den Heimspielen gegen Kaiserslautern und Fürth sowie beim Auswärtsspiel in St. Pauli zeigten Hansa-Fans mehrere großflächige Banner mit beleidigender Aufschrift. Zudem lief ein Rostocker Zuschauer auf eine Traube jubelnder Kaiserslauterer Spieler zu, um diese zu provozieren. Nach dem Spiel lief erneut ein Zuschauer auf den Rasen. Beim Auswärtsspiel in Braunschweig zündeten Rostocker 34
Bengalos, zehn Feuerwerksbatterien und zwei Blinker. Zudem rissen Rostocker Anhänger eine zweistellige Zahl an Sitzschalen aus ihrer Verankerung und warfen neun davon in den Innenraum auf die Tartanbahn. Beim Auswärtsspiel in Berlin zündeten die Hansa-Fans mindestens 93 pyrotechnische Gegenstände und schossen drei Raketen ab. Das Spiel wurde aufgrund der starken Rauchentwicklung zehn Minuten später angepfiffen. Im weiteren Spielverlauf zündeten Rostocker Anhänger weitere sieben Böller, sieben Bengalische Feuer, fünf Nebeltöpfe und drei Raketen. Beim Spiel gegen Karlsruhe wurden darüber hinaus 28
Bengalos und ein Böller entzündet. Beim "Abstiegsspiel" gegen Paderborn zündeten Rostocker Anhänger insgesamt 40 Bengalische Feuer, zwei Blinker, einen
Rauchtopf, einen Böller sowie einen weiteren pyrotechnischen Gegenstand. In der Nachspielzeit wurden zudem zahlreiche Leuchtspurgeschosse, mindestens neun Raketen, schwarze Rauchtöpfe, rote Leuchtfackeln und mindestens drei sehr laute Böller entzündet, abgeschossen oder auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste deshalb durch den Schiedsrichter für 28 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 100.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.