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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

19.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
9.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück wegen des Abbrennens von mindestens 15 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
57.600€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des Abbrennens von mindestens 72 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Berlin sowie vier Bengalos beim Spiel gegen Braunschweig mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.600€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 19.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
137.040€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 137.040€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel auf St. Pauli brannten die mitgereisten Fortuna-Fans insgesamt 58 pyrotechnische Gegenstände ab. Beim Spiel in Karlsruhe wurden mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus brannten beim Spiel in Osnabrück 17 pyrotechnische Gegenstände, weshalb die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Beim DFB-Pokalhalbfinale in Leverkusen zündeten Fortuna-Fans mindestens 48 Bengalische Feuer sowie eine Feuerwerksbatterie, zwei Rauchtöpfe und fünf Raketen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 41.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.06.2024 3. Liga
Geldstrafe für Jahn Regensburg
300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Jahn Regensburg

Wegen einer geworfener Getränkeflasche beim Spiel gegen Saarbrücken muss der SSV Jahn Regensburg eine Strafe in Höhe von 300€ zahlen.
18.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den VfL Osnabrück
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Wegen einem abgebrannten Bengalo beim Spiel gegen Düsseldorf wurde der VfL Osnabrück mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
46.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin brannten die mitgereisten Glubb-Fans mindestens 77 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 15.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.2024 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
23.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des Abbrennens von mindestens 23 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.06.2024 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Wegen eines geworfenen Bechers beim Spiel in Lübeck muss Rot-Weiss Essen eine Strafe in Höhe von 300€ zahlen. Davon darf der Verein bis zu 100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
144.600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 144.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin schossen Magdeburger Zuschauer zwei Raketen in den Innenraum und zündeten anschließend insgesamt mindestens 180 Bengalische Feuer. Im weiteren Verlauf wurden darüber hinaus zwölf Bengalos und vier Böller sowie zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens zwei Feuerwerksbatterien mit jeweils mindestens 20 Schuss gezündet, woraufhin der Schiedsrichter die Partie für eine Minute unterbrach. Der FCM kann von der Strafe bis zu 48.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
10.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen eines gewaltverherrlichendes und menschenverachtendes Banners beim Spiel gegen Elversberg mit einer Strafe in Höhe von 10.000€ belegt. Der Verein kann bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden.
17.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
30.950€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 30.950€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin zündeten die mitgereisten HSV-Fans eine Leuchtrakete sowie mindestens 25 Bengalische Feuer und fünf blaue Rauchtöpfe. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um etwa drei Minuten. Darüber hinaus warfen die HSV-Fans diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen, um gegen einen DFL-Investor zu protestieren. Die Partie musste deswegen für wenige Minuten unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 5.000€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen oder (davon etwa 1.600€ insbesondere für Fan-Dialoge) verwenden.
17.06.2024 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
1.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Wegen zwei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen den HSV wurde der FC Schalke 04 eine Strafe in Höhe von 1.200€ zahlen.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.