Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 5 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € und einer Bewährungsstrafe belangt: Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss der Effzeh den kompletten Stehplatzbereich bei zwei Heimspielen schließen. Zudem muss der Verein 30.000 € in Maßnahmen zur Gewaltprävention und Täterermitllung verwenden. Damit bestraft der DFB vor allem die Vorkommnisse beim Derby in Düsseldorf: So wurden schon vor dem Spiel die Eingangskontrollen überrannt sowie Flaschen, Sitzschalen, Böller,
Bengalos und eine Leuchtrakete in andere Zuschauerbereiche geworfen. Während des Spiels wurde weiterhin massiv
Pyrotechnik gezündet und verschiedene Gegenstände (u.a. eine kleine Schnapsflasche und Feuerzeuge) auf das Spielfeld geworfen. Außerdem wurden in Paderborn mehrere Gegenstände geworfen, beim DFB-Pokalspiel in Trier Pyro gezündet und in Bochum durch etwa 50 Kölner das Stadion gestürmt. Des Weiteren wurde beim Heimspiel gegen Paderborn ein Zuschauer durch einen Knallkörper verletzt.