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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

19.05.2014 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
10.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des fortgesetzt unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 € verurteilt. Beim Spiel in Nürnberg wurden zwei Böller sowie ein bengalisches Feuer gezündet.
19.05.2014 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn

Wegen eines Plastikbecherwurfs aus dem Sitzplatzbereich auf einen F95-Spieler beim Spiel gegen Düsseldorf muss der SC Paderborn eine Strafe in Höhe von 3.000 € zahlen.
15.05.2014 2. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
6.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Energie Cottbus

Wegen einer Pyro-Show und einem Böller beim Spiel gegen St. Pauli muss Energie Cottbus eine Strafe in Höhe von 6.000 € zahlen.
15.05.2014 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
22.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Mainz 05

Wegen einer Pyro-Show mit starker Rauchentwicklung in Braunschweig muss der 1. FSV Mainz 05 eine Strafe in Höhe von 22.000 € zahlen.
15.05.2014 1. Liga
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Wegen eines Bierbecherwurfes beim Spiel gegen Wolfsburg muss Bayer 04 Leverkusen eine Strafe in Höhe von 5.000 € zahlen.
15.05.2014 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
5.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den SC Freiburg

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 € verurteilt. Beim Spiel gegen Hertha BSC wurden Gegenstände in den Berliner Strafraum geworfen sowie beim Spiel gegen Hannover ein Böller gezündet.
15.05.2014 2. Liga
Geldstrafe für den VfR Aalen
6.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den VfR Aalen

Das DFB-Sportgericht hat den VfR Aalen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 € verurteilt. Bei den Spielen gegen Bochum und Frankfurt wurden jeweils Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
14.05.2014 1. Liga
Geldstrafe für Bayern München
15.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Bayern München

Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 € verurteilt. Bei den Partien in Dortmund, Mönchengladbach und Braunschweig wurden jeweils Rauchtöpfe gezündet.
05.05.2014 3. Liga
Geldstrafe für den Halleschen FC
14.000€
Geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe für den Halleschen FC

Das DFB-Sportgericht hat den Halleschen FC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 5 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 € verurteilt. Bestraft wird das Werfen von Feuerzeugen bei den Spielen gegen Erfurt und Rostock sowie das Abbrennen von Pyrotechnik in Weisbaden und Unterhaching. Außerdem wurde zu Hause beim Spiel gegen Chemnitz Rauchtöpfe gezündet, die teilweise mit Bechern und anderen Gegenständen in Richtung des Spielfeldes geworfen wurden. Das Spiel musste für 6 Minuten unterbrochen werden.
02.05.2014 3. Liga
Teilausschluss für Hansa Rostock
50.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Teilausschluss für Hansa Rostock

Nach den Vorkommnissen beim Spiel gegen RB Leipzig wurde Hansa Rostock mit einem Teilausschluss der Bereiche 21-27A auf der Südtribüne belangt. Bei Ausschreitungen, die etwa 45 Minuten andauerten, wurden Leipzig-"Fans" mit Farbeiern und Steinen beworfen. Außerdem wurden Sanitäranlagen zerstört, Polizisten und Ordner angegriffen sowie mit verschiedenster Wurfgeschosse beworfen. Dabei wurden ca. 30 Polizisten und Störer verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 25.000 €. Hansa Rostock wurde am 17.4. mit einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung belegt. Dieser wird nun beim Heimspiel gegen Wiesbaden in Kraft treten.
17.04.2014 3. Liga
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für Hansa Rostock
20.000€
Geahndete Vorfälle: 12
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat Hansa Rostock wegen des fortgesetzt unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in 12 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Wiederholt sich ein gravierendes Fehlverhalten von Hansa-Fans, so muss der Verein die Blöcke 21-27A auf der Südtribüne sperren. Zusätzlich muss im Ostseestadion ein Fangnetz installiert, Spruchbänder und Banner auf Beleidigungen kontrolliert und bei Auswärtsspielen ein eigener Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Damit bestraft der DFB das massive Zünden von Pyrotechnik in Münster und Halle, das Werfen von Gegenständen bei den Spielen gegen Halle, Osnabrück und in Halle. Weiterhin wurde bei den Spielen gegen Darmstadt, Duisburg, die Stuttgarter Kickers und in Leipzig beleidigende Banner gezeigt. Darüber hinaus kam es in Leipzig im Anschluss an den Fanmarsch zu Randale im Eingangsbereich: Es drangen ca. 80 Personen unkontrolliert in das Stadion ein - zudem wurden Steine auf Ordner im Stadion geworfen. Bestraft werden außerdem die Vorfälle in Kiel, als ca. 30 Hansa-Fans die Einlasskontrollen überrannten, Gegenstände vom Inneren des Stadions auf Polizisten warfen und ein Kiosk geplündert wurde.
10.04.2014 2. Liga
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss für Energie Cottbus
50.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss für Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einem Zuschauerteilausschluss und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 € verurteilt. Beim Spiel gegen St. Pauli muss der Stehplatzbereich in der Nordkurve (also die Blöcke H, G und I) geschlossen bleiben. Weiterhin muss der Verein einen portablen Spielertunnel installieren. Bei den Spielen gegen 1860 München und Dynamo Dresden wurden jeweils das Schiedsrichter-Gespann beim Verlassen des Spielfeldes mit verschiedenen Gegenständen (Feuerzeuge, Münzen und Bierbecher) beworfen, wodurch ein Linienrichter eine Platzwunde erlitt.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.