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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

20.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für die Stuttgarter Kickers
4.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die Stuttgarter Kickers

Für das Abbrennen von Rauchbomben beim Spiel gegen Großaspach müssen die Stuttgarter Kickers eine Strafe in Höhe von 4.000 € zahlen. Der Anpfiff verzögerte sich um rund 2 Minuten.
20.10.2015 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Der Glubb muss eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 € zahlen, da beim Heimspiel gegen Düsseldorf in der Nordkurve ca. 40 Rauchtöpfe gezündet wurden, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung geführt hat.
19.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat Preußen Münster mit einer Strafe in Höhe von 1.000 € belegt, da beim Spiel gegen die Stuttgarter Kickers ein Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt wurde.
14.10.2015 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Heidenheim - Kaiserslautern: Für das Werfen eines halbvollen Bierbechers in Richtung des vierten Offiziellen muss der 1. FC Heidenheim eine Strafe in Höhe von 1.000 € zahlen.
13.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für den Chemnitzer FC
3.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Das DFB-Sportgericht hat den Chemnitzer FC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 € verurteilt. Bei den Partien in Magdeburg und Dresden wurde jeweils Pyrotechnik abgebrannt.
06.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für Mainz 05 II
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Mainz 05 II

Für das Zünden eines Bengalos beim Spiel gegen den Halleschen FC muss die zweite Mannschaft von Mainz 05 eine Strafe in Höhe von 1.500 € zahlen.
05.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln

Fortuna Köln muss eine Strafe in Höhe von 750 € zahlen, da nach dem Spiel gegen Großaspach zwei gefüllte Bierbecher in Richtung des Schiedsrichters geworfen wurden.
05.10.2015 2. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
8.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC St. Pauli

Für das Zünden von Pyrotechnik bei der Partie beim FSV Frankfurt muss der FC St. Pauli eine Strafe in Höhe von 8.000 € zahlen.
05.10.2015 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
6.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.500 € verurteilt. Beim Heimspiel gegen Erfurt wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet - bei Partie bei den Stuttgarter Kickers wurde mehrmals Pyrotechnik abgebrannt.
30.09.2015 2. Liga
Geldstrafe für 1860 München
6.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 € verurteilt. Bei den Partien in Heidenheim und Nürnberg wurde im Gästeblock jeweils Pyrotechnik gezündet.
30.09.2015 1. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
25.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des fortgesetzt unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 € verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel in Duisburg wurde massiv Pyrotechnik abgebrannt, ein Böller in der unmittelbaren Nähe eines Fotografen gezündet sowie mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
29.09.2015 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
8.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Für das mehrfache Abbrennen von Pyrotechnik in Heidenheim muss der 1. FC Kaiserslautern eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 € zahlen. Zu Beginn beider Halbzeiten brannte es jeweils im Gästeblock.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.