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DFB bestraft Borussia Dortmund 8.729 vom 03.11.2018, 09:42 Uhr


Strafe für Borussia Dortmund: die Rückkehr zu Kollektivstrafen

vom 03.11.2018, 09:42 Uhr

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 € verurteilt. Darüber hinaus kommen ein Zuschauerteilausschluss auf Bewährung für die kommenden 3 Spielzeiten (!) sowie einige Auflagen. Beim Spiel in Sinsheim wurde Dietmar Hopp von BVB-Fans abermals beleidigt, nachdem die TSG Hoffenheim 33 lokale Stadionverbote gegen BVB-Ultras verhängt hat. 

Daraufhin zeigten die Dortmunder im Gästeblock das in den Medien viel kritisierte Fadenkreuz und das Spruchband "Strafverfahren & Hausverbote wegen beleidigenden Gesängen? Was soll die Scheisse, du Hurensohn!?". Nun hat der DFB die Strafe für die beleidigenden Banner und Gesängen bekannt gegegeben. 

Dortmund-Fans kritisieren Strafverfahren und Stadionverbote wegen Beleidigungen | Bildquelle: imago

Dabei kehrt der DFB indirekt auf Kollektivstrafen zurück, obwohl diese seit August 2017 ausgesetzt und alle Fan-Utensilien einheitlich freigegeben werden sollten. Bei weiteren Beleidigungen von BVB-Fans gegen Dietmar Hopp werden in den nächsten 3 Jahren keine Gästefans zugelassen. Zudem werden bei Spielen zwischen der TSG Hoffenheim und Borussia Dortmund alle Fan-Utensilien wie Fahnen, Blockfahnen und Doppelhaltern untersagt. Der Verein muss zusätzlich bei Auswärtsspielen in Sinsheim 50 eigene Ordner einsetzen. 

Im Rahmen des Urteils tätigte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts folgende Aussagen: "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wir haben ihn nicht verhängt, weil es wirkungsvoller ist, eine solche Strafe anzudrohen. Die Dortmunder Fans können sich jetzt nur selbst ausschließen. Wenn sie sich bewähren, kommt es nicht dazu. Ziel des Urteils ist die Vermeidung von Wiederholungsfällen gegen die Person Dietmar Hopp. Es ist die Aufgabe von DFB und DFL, verdiente Persönlichkeiten des deutschen Fußballs vor derartigen Diskriminierungen zu schützen. Dazu sind auch die Vereine in die Pflicht zu nehmen“, sagte Lorenz in seiner Urteilsbegründung. 

Außerdem empfahl Lorenz bei ähnlichen Vorfällen (wie z.B. bei den Auseinandersetzungen zwischen Hertha-Fans und der Polizei) die Spiele direkt abzubrechen. „Das wird die Fans eher disziplinieren als unsere Urteile“, sagte Lorenz. "Wenn es dreimal zu einem Abbruch kommt, werden die Fans ihre Plakate von ganz allein einrollen."

 >> Hier geht's zur aktuellen Strafentabelle der Saison 2018/19 << 

Bildquelle Titelbild: bvbbuzz.com

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