Nach den Vorfällen in Karlsruhe ("Krieg dem DFB") wurde Dynamo Dresden vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 € sowie 2 Zuschauerteilausschlüssen auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten wiederholen, werden bei 2 Auswärtsspiele ohne die Unterstützung von Dynamo-Fans stattfinden. Darüber hinaus wurde dem Verein ein Maßnahmenkatalog auferlegt. Bis zu 30.000 € kann die SGD für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. So werden bei Auswärtsspielen in der kommenden Saison nur personalisierte Tickets herausgegeben und den 'Ultras Dynamo' die Auswärtsdauerkarten entzogen. Weiterhin sind Choreografien genehmigungspflichtung - sollte sich daran nicht gehalten werden, wird dem Verein ein Choreoverbot auferlegt. In Karlsruhe wurde der Einlass gestürmt,
Pyrotechnik gezündet, ein unsportliches Banner gezeigt und zwei Verpflegungsstände geplündert. Außerdem wird das Zünden von
Pyrotechnik in Braunschweig bestraft.