Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 238.000 Euro belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Nürnberg brannten Hansa-Fans etwa 80 pyrotechnische Gegenstände (darunter bengalische Feuer, Raketen, Böller, Nebeltöpfe und Blinker) ab, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Zudem legten sie Feuer in der Toilettenanlage, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Die Strafe hierfür beträgt 60.000€. Beim Heimspiel gegen St. Pauli brannten Rostocker Fans im Rahmen einer Sonnenblumenhaus-Choreo verschiedene pyrotechnische Gegenstände ab, weshalb die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für rund 4 Minuten unterbrochen werden musste. Im weiteren Verlauf wurden zudem zwei weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, ein Böller gezündet und eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum geworfen. Die Strafe hierfür beträgt 20.000€. Beim Heimspiel gegen Schalke verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen. Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Rostocker Anhänger mindestens zwei Raketen zündeten. Die Strafe hierfür beträgt 8.000€. Darüber hinaus wird der FC Hansa für die Vorfälle in Paderborn mit einer Strafe in Höhe von 150.000€ belegt. Das Spiel in Paderborn musste aufgrund des massiven Abbrennens von
Pyrotechnik aus dem Rostocker Gästeblock, die auch teilweise in den Innenraum geschossen wurde, zweimal (9 und 19 Minuten) unterbrochen werden. Darüber hinaus kam es im Laufe der ersten Halbzeit zu erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen etwa 80 bis 100 Rostocker Anhängern sowie Polizei und Ordnungsdienst im Bereich des Gäste-Eingangs, wobei die Rostocker unter anderem Eisenstangen, Fliesen, Baumaterialien, Feuerlöscher, Zaunelemente und
Pyrotechnik Richtung Polizei und Ordnungsdienst warfen. Mindestens 13 Ordner und 24 Polizisten wurden dabei verletzt, ebenso wie ein neutraler Zuschauer, der kurz vor Abpfiff von einem Gästeanhänger im Block zwei Reihen nach unten geschubst wurde. Darüber hinaus richteten Rostocker Zuschauer während des Spiels im Bereich des Gästeblocks, der Catering-Stände und der sanitären Anlagen erheblichen Sachschaden in Höhe von 132.000 Euro an. Von der Gesamtstrafe in Höhe von 238.000€ kann der FCH bis zu 79.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.