Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 3 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 € und einer Bewährungsstrafe belangt: Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss der BVB bei einem Auswärtsspiel seiner Fans verzichten und dem Heimverein den Ausfall der Einnahmen entschädigen. Der Verein kann 30.000 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Zudem sind Fan-Utensilien wie große Schwenkfahnen und Choreografien bei Auswärtsspielen genehmigungspflichtig. Damit bestraft der DFB das massive Abbrennen von
Pyrotechnik und ein beleidigendes Transparent beim DFB-Pokalfinale in Berlin, das Zünden von
Pyrotechnik in München (DFB-Pokal) sowie Probleme beim Einlass in München (Bundesliga), wobei die Polizei einschreiten musste.