Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 131.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart zündeten die mitgereisten Union-Fans mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und schossen zwei Raketen ab. Die Partie musste aufgrund dessen für etwa zwei Minuten unterbrochen werden - die Strafe hierfür beträgt 26.250€. Zudem wurden beim DFB-Pokalspiel in Bielefeld im Gästeblock mindestens 55 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt - die Strafe hierfür beträgt 55.000€. Beim Auswärtsspiel in Bremen brannten Union-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei und anschließend nochmal für zwei Minuten unterbrochen werden, die Strafe hierfür beträgt 49.500€. Letztlich wurde Union Berlin für das Abbrennen eines
Bengalos beim Spiel gegen Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 250€ belegt - die Strafe reduzierte sich von ursprünglich 1.000€ um 75%, da der Verein den Täter ermitteln konnte. Der Verein kann von den Strafen bis zu 43.330€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.