Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 290.600€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden in der Kölner Südkurve eine sehr hohe Anzahl an
Pyrotechnik gezündet. Nach Angaben des DFB handelte es sich hierbei um "zahlreiche Feuerwerkskörper, die aus mindestens 50 Feuerwerksbatterien über den gesamten Fanblock verteilt abgeschossen wurden, zudem wurden mindestens 20 Bengalische Feuer entzündet", weshalb sich der Anstoß um knapp 30 Sekunden verzögerte. Im weiteren Spielverlauf und nach der Partie zündeten Kölner Zuschauer mindestens 50 weitere Bengalische Feuer. Die Strafe wäre doppelt so hoch ausgefallen, hätte der 1. FC Köln nicht zwei Täter ermittelt, was nach den geltenden Richtlinien zu einer Strafreduzierung um 50 Prozent führt. Wobei das Sportgericht unterstellt, dass Köln die Strafe an die Täter weitergeben wird – und den Verein zudem darauf hingewiesen hat, dass bei weiteren gravierenden Pyro-Vorkommnissen im Kölner Zuschauerblock auch Sanktionen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, und gegebenenfalls Auflagen in Erwägung gezogen werden müssten. Der Verein kann von der Strafen bis zu 96.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.