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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

03.07.2024 3. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 5.000€ belegt. Nach dem feststehenden Aufstieg in die 2. Bundesliga beim Spiel gegen Viktoria Köln stürmten mehrere Tausend Fans den Rasen des Donaustadions und brannten mind. einen pyrotechnischen Gegenstände ab. Der Verein kann bis zu 1.650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg

Wegen mindestens 15 gezündeter Bengalos beim Spiel in Mönchengladbach wurde der SC Freiburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg
5.600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Wegen zwei detonierten Böller beim Auswärtsspiel in Rostock wurde der 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600€ belegt. Ein Rettungssanitäter musste daraufhin wegen eines Knalltraumas im Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.900€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Wegen mindestens 30 gezündeter Rauchtöpfe beim Spiel gegen Rostock wurde der FC Schalke 04 mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Bochum
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Bochum

Wegen mehrerer geworfener Becher beim Spiel gegen Heidenheim wurde der VfL Bochum mit einer Strafe in Höhe von 5.000€ belegt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
02.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
19.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen stürmten beim 4:0 einige Leverkusener Fans vorzeitig den Platz, weshalb die Partie kurz unterbrochen werden musste. Zudem stürmten nach dem Feststehen der gewonnenen Meisterschaft im Anschluss an den Schlusspfiff mehrere tausend Leverkusener Anhänger auf den Rasen, wobei mindestens vier Bengalische Feuer abgebrannt wurden. Der Werksclub kann von der Strafe bis zu 6.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 3. Liga
Geldstrafe für Wehen Wiesbaden
4.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Wegen einer Papierbandrolle und insgesamt acht geworfener Becher beim Relegationsspiel in Regensburg wurde der SV Wehen Wiesbaden mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
2.600€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Schalke 04

Wegen eines detonierten Böllers beim Heimspiel gegen Braunschweig sowie eines "Flitzers" beim Spiel gegen Karlsruhe wurde der FC Schalke 04 vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.600€ belegt. Davon kann der Verein bis zu 850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden
01.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
32.200€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 32.200€ belegt. Beim Auswärtsspiel auf Schalke versuchten Hamburger Anhänger, den Einlassbereich zu stürmen, was jedoch von Ordnungskräften und sodann mit Unterstützung der Polizei unterbunden wurde. Zwei Personen wurden beim Übersteigen des Zaunes gestellt und mit einem Hausverbot belegt. Die HSV-Fans brannten zudem 37 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen verschiedene Gegenstände (insbesondere Tennisbälle) auf den Rasen, um gegen einen möglichen DFL-Investor zu protestieren. Dies führte zu Spielunterbrechungen von erst zwei Minuten und anschließend einer halben Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Wegen vier gezündeter Bengalos beim Spiel in Augsburg wurde der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000€ belegt. Zwei der vier Täter konnten seitens des 1. FC Köln ermittelt werden, wodurch sich die eigentliche Geldstrafe hierfür gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduzierte. Der Verein kann von der Strafe bis zu 670€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Wegen mindestens 15 gezündeter Rauchtöpfe beim Spiel gegen Heidenheim wurde der VfB Stuttgart mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.06.2024 3. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
20.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des Abbrennens von 100 kleiner Handfackeln beim Heimspiel gegen Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000€ belegt. Ursprünglich hatte die Strafe 35.000€ betragen - diese wurde jedoch nach dem Einspruch des FC Erzgebirge Aue und mündlicher Verhandlung beim Sportgericht auf 20.000e reduziert. Der Verein kann hiervon bis zu 6.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.