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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

19.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
5.700€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.700€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock wurde aus dem Gästeblock ein Böller in den Innenraum geworfen und im Gästeblock insgesamt 7 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.900€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
16.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des Abbrennens von 28 pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel in Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.800€ belegt. Hiervon kann der Glubb bis zu 5.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.09.2024 3. Liga
Geldstrafe für den MSV Duisburg
24.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das DFB-Sportgericht hat den MSV Duisburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Strafe in Höhe von 24.500€ belegt. Beim Spiel in Lübeck kletterten nach dem feststehenden Abstieg mehrere MSV-Fans über den Zaun in den Innenraum, traten einige Banden um und liefen auf das Spielfeld. Hierbei wurden zwei Sitzschalen sowie das Bandensystem beschädigt. Zudem öffneten Duisburger Fans beim Heimspiel gegen Aue ein Fluchttor zum Innenraum. Durch dieses Tor gelangten etwa 50 von ihnen in den Bereich zwischen Zaun und Bande und zündeten mindestens fünf Rauchkörper, die teilweise auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie wurde für insgesamt 64 Minuten unterbrochen. 18 beteiligte Personen konnten ermittelt werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 8.100€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
1.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn

Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Darmstadt wurde der SC Paderborn mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hannover 96

Wegen eines detonierten Böllers beim Heimspiel gegen Regensburg wurde Hannover 96 mit einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann hiervon 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
1.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Wegen zwei abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Dresden wurde Fortuna Düsseldorf mit einer Strafe in Höhe von 1.200€ belegt. Der Verein kann hiervon 400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Der 1. FC Kaiserslautern wurde wegen eines abgebrannten Bengalos im Rahmen der Trauer-Choreo für den verstorbenen Teambetreuer "Pete" zu einer Strafe in Höhe von 600€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
8.250€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.250€ belegt. Beim Auswärtsspiel beim HSV haben die mitgereisten HSV-Fans mindestens 11 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Anpfiff verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa eine Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.750€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.09.2024 1. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg
13.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel in Osnabrück haben die mitgereisten SC-Fans mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Anpfiff verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um etwa eine Minute. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.300€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
2.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster

Wegen vier abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel gegen Hannover 96 wurde der SC Preußen Münster mit einer Strafe in Höhe von 2.400€ belegt. Der Verein kann hiervon 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.08.2024 1. Liga
Auflage für den VfB Stuttgart
20.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Auflage für den VfB Stuttgart

Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Bochum warfen die mitgereisten VfB-Fans im Rahmen der DFL-Proteste diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen, weshalb die Partie für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Zudem konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen werden, da zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Zuschauerblock angeblich mehrere Fluchttüren zum Innenraum blockierten. Nachdem der Verein Einspruch gegen die Strafe eingelegt hatte, stellte das DFB-Sportgericht das Verfahren gegen die Auflage der Zahlung eines Betrages in Höhe von 20.000€ an die Sami Khedira Stiftung ein. "Im Rahmen der Beweisaufnahme ergab sich, dass das Verschulden der Zuschauer des VfB geringfügiger war als ursprünglich angenommen. Daher war es geboten, das Verfahren gegen Auflage einzustellen." Der Verein kann bis zu 10.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.