Menü
Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

07.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
2.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Wiesbaden warf ein Hansa-Fan einen Becher in Richtung des Linienrichters. Dieser wurde von dem Inhalt des Bechers am Hinterkopf getroffen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
07.10.2024 3. Liga
Geldstrafen für Erzgebirge Aue
10.850€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für Erzgebirge Aue

Das DFB-Sportgericht hat den FC Erzgebirge Aue wegen des unsportlichen Verhalten seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 10.850€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Mönchengladbach wurden im Wismut-Fanblock mindestens sieben pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurden beim Sachsenderby gegen Dynamo Dresden im Auer Heimbereich insgesamt 24 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von den Strafen bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
13.300€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.300€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Nürnberg wurden im Saarbrücker Heimbereich insgesamt 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für den FC Ingolstadt
4.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das DFB-Sportgericht hat den FC Ingolstadt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Unterhaching wurden im Gästeblock insgesamt 10 pyrotechnische Gegenstände gezündet und drei Becher in den Innenraum geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
04.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
700€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Wegen zwei gezündeter pyrotechnischer Gegenstände beim Spiel gegen Viktoria Köln wurde der TSV 1860 München mit einer Strafe in Höhe von 700€ belegt. Der Verein kann bis zu 200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
1.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Hannover 96 II zündeten die mitgereisten RWE-Fans insgesamt 5 Rauchtöpfe. Der Verein kann von der Strafe bis zu 550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
3.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen Hertha BSC wurden im Rostocker Heimbereich 10 Rauchtöpfe gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.150€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
01.10.2024 3. Liga
Geldstrafe für Waldhof Mannheim
4.095€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.095€ belegt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln wurden im Mannheimer Heimbereich ein Knallkörper sowie mindestens acht Rauchkörper gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.350€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
12.600€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Braunschweig wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.600€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Berlin wurde im Gästeblock eine bengalische Fackel gezündet. Darüber hinaus kam es nach Spielende zu einer gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Braunschweiger Anhängern und der Polizei. Der Verein kann von der Strafe bis zu 4.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
20.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
32.600€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafen in Höhe von 32.600€ belegt. Beim Heimspiel gegen den HSV brannten die Effzeh-Fans mindestens 50 Bengalos ab. Zudem lief ein "Flitzer" über das Spielfeld. Beim DFB-Pokalspiel in Sandhausen wurde im Kölner Gästeblock darüber hinaus eine Fackel gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 10.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
18.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten die mitgereisten HSV-Fans mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 6.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.09.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
5.700€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.700€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Rostock wurde aus dem Gästeblock ein Böller in den Innenraum geworfen und im Gästeblock insgesamt 7 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.900€ für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.