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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

25.07.2024 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
6.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ belegt. Vor dem Auswärtsspiel in Unterhaching bedeckte ein Banner am Gästeblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten. Gegen die Entscheidung hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
25.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
2.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Wegen vier abgebrannten pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Braunschweig wurde Hertha BSC mit einer Strafe in Höhe von 2.400€ belegt. Der Verein kann hiervon 800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
25.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
27.750€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 27.750€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Mainz warfen Kölner Fans vor der Ausführung eines Eckballs mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Becher in Richtung eines Mainzer Spielers. Zudem brannten die mitgereisten Effzeh-Fans zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 45 pyrotechnische Gegenstände ab. Da der 1. FC Köln in beiden Fällen jeweils zwei Täter ermittelte, wurde die Strafe für das Werfen von Gegenständen um 25% und für das Zünden von Pyrotechnik um 50% reduziert. Der Verein kann bis zu 9.250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Wehen Wiesbaden
28.960€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das DFB-Sportgericht hat den SV Wehen Wiesbaden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960€ belegt. Hiervon kann der Verein 9.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Beim Relegationsspiel gegen Jahn Regensburg brannten Wiesbadener Fans 18 pyrotechnische Gegenstände ab, woraufhin die Partie für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurden aus dem Heimbereich mindestens ein Dutzend Becher in den Innenraum geworfen. Nach dem feststehenden Abstieg in die 3. Liga betraten etwa 25 Personen den Innenraum und provozierten Ordnungsdienst und Polizei. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Heimvereins und dem Ordnungsdienst sowie der Polizei. Währenddessen wurden aus dem Wiesbadener Zuschauerblock mehrere Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen.
24.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Wegen drei geworfener Getränkebecher beim Spiel in Leipzig wurde Borussia Dortmund vom DFB-Sportgericht mit einer Strafe in Höhe von 750€ belegt. Da der BVB anschließend den Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe um 75% reduziert. Der Verein kann bis zu 250€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
24.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
23.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 23.000€ belegt. Beim Heimspiel gegen RB Leipzig warfen Kölner Fans eine Glasflasche und mindestens drei weitere Gegenstände in Richtung Leipziger Spieler. Beim Heimspiel gegen Leverkusen am es im Oberrang zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Kölner und Leverkusener Anhängern. Hierbei wurde ein Gästeordner von einem Faustschlag verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Eine weitere Ordnerin wurde beim Versuch, die Kölner Zuschauer aufzuhalten, leicht an der Hand verletzt. Da der 1. FC Köln anschließend vier Täter ermittelte, wurde die dafür vorgesehene Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für RB Leipzig
12.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für RB Leipzig

Das Konstrukt RB Leipzig muss 12.000€ an den DFB zahlen, da Dosen-Anhänger in Frankfurt mindestens acht Rauchtöpfe abbrannten. Durch die starke Rauchentwicklung kam es zu einer technischen Störung des Videowürfels, wodurch sich dieser absenkte und die Begegnung für acht Minuten unterbrochen werden musste. Da RB Leipzig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert. Der Club kann bis zu 4.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
99.700€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700€ belegt. Beim DFB-Pokalhalbfinale in Saarbrücken zündeten FCK-Fans 30 Bengalische Feuer und eine Rakete, weshalb sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Im weiteren Verlauf wurden im Gästeblock mindestens 100 Bengalos, sieben Blinker und einen Böller abgebrannt und eine weitere Rakete auf den Rasen geschossen. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 33.200€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.07.2024 1. Liga
Geldstrafe für Bayer Leverkusen
34.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das DFB-Sportgericht hat Bayer Leverkusen wegen des Abbrennens von 34 pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000€ belegt. Hiervon kann der Werksclub bis zu 11.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
19.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
65.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Holstein Kiel

Das DFB-Sportgericht hat Holstein Kiel wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.400€ belegt. Beim Heimspiel gegen Düsseldorf zündeten Kieler Fans insgesamt 62 Bengalische Feuer, zwölf Blinker und zehn Rauchtöpfe. Darüber hinaus stürmten nach dem feststehenden Aufstieg tausende KSV-Fans auf den Platz. Die Strafe für den Platzsturm beträgt 15.000€. Der Verein kann von der Strafe bis zu 21.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
18.07.2024 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
25.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von 18 Bengalos, 21 Blinker und vier Rauchtöpfen beim Spiel in Kiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800€ belegt. Hiervon kann der Verein bis zu 8.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
17.07.2024 3. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
34.400€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.400€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ingolstadt brannten die mitgereisten SGD-Fans mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Protest-Aktion gegen einen möglichen DFL-Investor kleine Gummibälle auf den Rasen, weshalb das Spiel für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Beim Heimspiel gegen Duisburg wurden im K-Block mindestens 50 Rauchkörper abgebrannt, wodurch mindestens drei Personen verletzt wurden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.450€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.