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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846
10.200€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SSV Ulm 1846

Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball wegen des Abbrennens von 17 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.400€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
86.900€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 86.900€ belegt. Beim Heimspiel gegen Nürnberg wurden in der Düsseldorfer Heimkurve mindestens 51 pyrotechnische Gegenstände und fünf Feuerwerksbatterien gezündet. Darüber hinaus wurden beim Spiel gegen Schalke sechs Bengalos abgebrannt und eine Rakete gezündet. Der Verein kann von der Strafe bis zu 28.950€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC wegen mehreren geworfenen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000€ belegt. Die Partie musste aufgrund dessen für rund 30 Sekunden unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
78.260€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des Abbrennens von mindestens 17 pyrotechnischen Gegenständen und fünf Feuerwerksbatterien beim Auswärtsspiele in Hannover mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.260€ belegt. Die Partie wurde aufgrund dessen mit einer Verzögerung von 3 Minuten angepfiffen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 26.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98
52.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Darmstadt 98

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 98 wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.500€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Ulm brannten die mitgereisten Lilien-Fans 40 Bengalos ab und zündeten drei Kometenrohre mit mindestens jeweils 8 Leuchtkugeln. Die Partie musste deshalb für etwa 2 Minuten unterbrochen werden musste. Der Verein kann von der Strafe bis zu 17.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
14.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den Hamburger SV
56.675€
Geahndete Vorfälle: 5
Geldstrafe für den Hamburger SV

Das DFB-Sportgericht hat den Hamburger SV wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.675€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Nürnberg haben die mitgereisten HSV-Fans acht Rauchtöpfe und 17 Raketen gezündet, weshalb die Partie für rund 1:30 Minuten unterbrochen werden musste. Beim Auswärtsspiel in Fürth wurden 12 pyrotechnische Gegenstände, beim Heimspiel gegen Düsseldorf ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt. Darüber hinaus wurden in Darmstadt fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet und ein beleidigendes Banner gezeigt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 18.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
17.400€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des "unsportlichen Verhaltens" seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400€ belegt. Beim Derby in Köln brannten die F95-Fans mindestens 9 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus versuchten etwa 20 Düsseldorfer Fans in den Heimbereich vorzudringen. Dabei wurden zwei pyrotechnische Gegenstände durch in den Heimbereich geworfen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.700€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
2.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster

Der SC Preußen Münster muss wegen vier abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim Spiel gegen Düsseldorf eine Strafe in Höhe von 2.400€ zahlen. Der Verein kann hiervon bis zu 800€ € für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
10.935€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des Abbrennens von 25 Rauchtöpfen beim Spiel gegen Aue mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.935€ belegt. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für etwa 2 Minuten unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
10.07.2025 3. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Unterhaching
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SpVgg Unterhaching

Das DFB-Sportgericht hat die SpVgg Unterhaching wegen des Fehlverhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Straßenbahnderby gegen 1860 München warf ein Unterhaching-Fan Pyrotechnik in Richtung des Torhüters, weshalb die Partie für etwa 2 Minuten unterbrochen werden musste.
09.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
76.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Nürnberg wegen des Abbrennens von 128 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 76.800€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 25.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.2025 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
11.400€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des Abbrennens von 19 pyrotechnischen Gegenständen beim Auswärtsspiel in Hamburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.400€ belegt. Der Verein kann hiervon bis zu 3.800€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.