Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in 9 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss die SGD den kompletten Stehplatzbereich des K-Blocks bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 7.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Zudem darf Dynamo Dresden für Auswärtsspielen nur personalisierte Tickets verkaufen und muss weiterhin 40 eigene Ordner bei Auswärtsspielen einsetzen. In der Rückrunde kam es bei 6 Spielen zu verschiedenen Vorfällen wie das Zünden von
Pyrotechnik, Auseinandersetzungen mit Ordnern und der Polizei, beleidigende Banner, das Abbrennen von gegnerischen Fan-Utensilien sowie zwei Einlassstürmen.