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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

23.12.2016 3. Liga
Geldstrafe, Auflagen und Geisterspiel für Hansa Rostock
250.000€
Geahndete Vorfälle: 8
Geldstrafe, Auflagen und Geisterspiel für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat Hansa Rostock nach unsportlichem Verhalten seiner Fans in 8 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 € und einem Zuschauerausschluss (Geisterspiel) verurteilt. Somit wird das Spiel gegen Jahn Regensburg ohne Zuschauer stattfinden. Außerdem darf der Verein bei den kommenden 5 Heimspielen jeweils nur 2.000 Tickets für die Südtribüne verkaufen. Bei Heimspielen gegen Fortuna Düsseldorf (DFB-Pokal) und Preußen Münster sowie auswärts in Aalen, Köln, Paderborn, Magdeburg und Erfurt wurde von Hansa-Fans Pyrotechnik abgebrannt. Außerdem wurden beim Spiel gegen Werder Bremen II eine Schnapsflasche und Glassplitter in den Strafraum geworfen. Des Weiteren kam es in Paderborn und Erfurt zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern.
21.12.2016 3. Liga
Geldstrafe für die SF Lotte
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SF Lotte

Für das Abbrennen von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Duisburg müssen die SF Lotte eine Strafe in Höhe von 1.000 € zahlen.
19.12.2016 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster

Für das Zünden von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Chemnitz wurde Preußen Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 € belegt.
13.12.2016 3. Liga
Geldstrafe für Fortuna Köln
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Fortuna Köln

Für das Abbrennen von Pyrotechnik in Paderborn wurde Fortuna Köln mit einer Strafe in Höhe von 1.500 € belangt.
12.12.2016 3. Liga
Geldstrafe für den SC Paderborn
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Paderborn

Für das Abbrennen von Pyrotechnik in Lotte wurde der SC Paderborn mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 € belegt.
01.12.2016 3. Liga
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für FSV Zwickau
13.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für FSV Zwickau

Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau wegen des unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Bis zu 3.000 € kann der Verein für Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus aufwenden. Sollte sich das Fehlverhalten von Fans wiederholen, muss der FSV den Tribünenbereich A3 bei einem Heimspiel schließen. Beim Spiel gegen den FSV Frankfurt war ein Spieler der Gastmannschaft rassistisch beleidigt worden. Außerdem wurde in Aalen Pyrotechnik abgebrannt.
09.11.2016 3. Liga
Geldstrafe und Teilausschlüsse für 1. FC Magdeburg
50.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe und Teilausschlüsse für 1. FC Magdeburg

Nach dem Fehlverhalten seiner Fans beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt wurde der 1. FC Magdeburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 € und zwei Zuschauerteilausschlüssen verurteilt. Somit müssen bei den Spielen gegen Aalen (Blöcke 3-6) und Zwickau (Blöcke 3-5 und Block 12) Teile des Stadions geschlossen bleiben. Während der Partie wurden mehrmals diskriminierende und herabwürdigende Gesänge angestimmt und rechte Gesten gezeigt. Darüber hinaus wurde der Innenraum betreten sowie Rauchkörper und Böller gezündet. Bis zu 10.000 € kann der Verein für Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus aufwenden.
07.11.2016 2. Liga
Geldstrafe und Teilausschluss für Dynamo Dresden
120.000€
Geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe und Teilausschluss für Dynamo Dresden

Nach den Protesten beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig und 3 weiteren Fällen von unsportlichem Verhalten wurde Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 € und einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. So muss bei einem Heimspiel der komplette Stehplatzbereich des K-Blocks geschlossen bleiben. Damit bestraft der Verband die 'beleidigende Banner', einen abgetrennten Bullenkopf im Innenraum des Stadions sowie das Werfen von Gegenständen. Außerdem kam es bei den Spielen gegen Stuttgart und in Heidenheim (jeweils Pyrotechnik) sowie gegen Braunschweig (Flitzer) zu einem Fehlverhalten der Dynamo-Fans.
Update 18.01.2017: Der DFB hat das Strafmaß auf 40.000 € reduziert.
28.10.2016 3. Liga
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Holstein Kiel
8.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Holstein Kiel

Wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans beim Heimspiel gegen den VfL Osnabrück wurde Holstein Kiel zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 € und einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Sollte sich das Fehlverhalten von Holstein-Fans wiederholen, muss der KSV den Block I auf der Westtribüne bei einem Heimspiel schließen. Bis zu 3.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Beim Spiel gegen Osnabrück wurde im Heimblock massiv Pyrotechnik gezündet und eine Rakete auf die Haupttribüne geschossen.
25.10.2016 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
5.500€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.500 € belegt. Beim Spiel gegen Magdeburg wurde ein Bierbecher auf die Schiedsrichter geworfen. In Frankfurt (Böller) und Aalen (Rauch) wurde darüber hinaus Pyrotechnik gezündet. Beim der Partie gegen Werder Bremen II brannte im Heimblock Papier.
17.10.2016 3. Liga
Geldstrafe für Jahn Regensburg
4.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Jahn Regensburg

Für das mehrmalige Abbrennen von Pyrotechnik in Zwickau muss der SSV Jahn Regensburg eine Strafe in Höhe von 4.500 € zahlen.
13.10.2016 3. Liga
Geldstrafe für den Chemnitzer FC
3.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Für das Abbrennen mehrerer pyrotechnischer Gegenstände beim Heimspiel gegen Zwickau wurde der Chemnitzer FC mit einer Strafe in Höhe von 3.500 € belegt.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.