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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

31.03.2017 1. Liga
Geldstrafe für Bayern München
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Bayern München

Für das Zünden eines Rauchtopfes beim Spiel in Köln wurde der FC Bayern München mit einer Strafe in Höhe von 3.000 € belegt.
31.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für den Chemnitzer FC
2.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Für das Zünden von Pyrotechnik in Zwickau wurde der CFC mit einer Strafe in Höhe von 2.500 € belegt. Die Pyro wurde teilweise in den Innenraum geworfen.
30.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für die SF Lotte
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SF Lotte

Die SF Lotte müssen 2.000 € zahlen, da beim DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund Spieler mit einem Laserpointer geblendet wurden.
28.03.2017 1. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
7.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hertha BSC

Nach Zuschauer-Vorkommnissen beim Spiel in Hamburg und gegen Bayern München wurde Hertha BSC mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 € belegt.
17.03.2017 1. Liga
Geldstrafe für Darmstadt 98
44.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Darmstadt 98

Das DFB-Sportgericht hat den SV Darmstadt 97 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans bei den beiden Spielen gegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 € verurteilt. In Frankfurt wurde im Gästeblock massiv Pyrotechnik gezündet, zwei Leuchtspuren auf das Spielfeld geschossen sowie Plastikbecher geworfen. Beim Heimspiel wurde auch Pyrotechnik gezündet und Becher geworfen. Bis zu 15.000 € kann der Verein für sicherheitstechnische Maßnahmen - insbesondere die Kameratechnik - verwenden.
13.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
4.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Für das in Brand setzen der Toillette in Großaspach und einem beleidigenden Banner gegen den Halleschen FC wurde Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 € belangt.
09.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für den Chemnitzer FC
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Für einen beleidigendes Banner in Frankfurt muss der Chemnitzer FC eine Strafe in Höhe von 1.500 € zahlen.
08.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt
12.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Rot-Weiß Erfurt muss eine Strafe in Höhe von 12.000 € zahlen, da beim Spiel gegen den FSV Frankfurt Affenlaute gemacht wurden. Außerdem gab beim Derby gegen Jena diskriminierende Rufe und Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften.
07.03.2017 3. Liga
Geldstrafe für den FSV Frankfurt
5.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den FSV Frankfurt

Für einen beleidigenden Banner gegen Chemnitz und Auseinandersetzungen in Erfurt mit dem Ordnungsdienst muss der FSV Frankfurt eine Strafe in Höhe von 5.000 € zahlen.
07.03.2017 2. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
5.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC St. Pauli

Wegen eines diffamierenden Banners beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden wurde der FC St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 € belangt.
06.03.2017 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
34.000€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 4 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 € verurteilt. Davon kann der Verein 12.000 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Damit bestraft der Verband das teilweise massive Abbrennen von Pyrotechnik gegen Freiburg sowie beim Derby in Mönchengladbach. Außerdem wurden in Frankfurt Bierbecher in andere Zuschauerblöcke geworfen und in Hoffenheim beleidigende Gesänge angestimmt.
27.02.2017 2. Liga
Geldstrafe für die SpVgg Fürth
12.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für die SpVgg Fürth

Für einen versuchten Blocksturm sowie das massive Abbrennen von Pyrotechnik beim Derby in Nürnberg wurde die SpVgg Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 € belegt.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.