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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

08.06.2017 3. Liga
Geldstrafe für die SF Lotte
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für die SF Lotte

Wegen eines Flitzers beim Spiel gegen Osnabrück wurden die SF Lotte zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 € verurteilt.
08.06.2017 3. Liga
Geldstrafe für den FSV Zwickau
2.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den FSV Zwickau

Für das vereinzelte Abbrennen von Pyrotechnik in Münster und Duisburg wurde der FSV Zwickau mit einer Strafe in Höhe von 2.000 € belegt.
07.06.2017 3. Liga
Geldstrafe für den VfR Aalen
3.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfR Aalen

Für das Abbrennen von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Fortuna Köln wurde der VfR Aalen mit einer Strafe in Höhe 3.500 € belegt.
07.06.2017 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
2.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Preußen Münster

Für ein beleidigendes Banner gegen Regensburg sowie das Abbrennen von Pyrotechnik in Chemnitz wurde Preußen Münster zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 € verurteilt.
09.05.2017 2. Liga
Teilausschluss für Karlsruher SC
100.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Teilausschluss für Karlsruher SC

Nach den Vorfällen beim Derby in Stuttgart wurde der KSC zu einem Zuschauerteilausschluss belegt. Somit werden beim Spiel gegen Dynamo Dresden nur Gästefans und wenige Sitzplätze zugelassen. In Stuttgart hatten 150 KSC-Fans das Stadion gestürmt, massiv Pyrotechnik abgebrannt und auf den Platz geschossen, weshalb das Spiel kurz unterbrochen und die 2. Halbzeit erst später engepfiffen wurden.
28.04.2017 2. Liga
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Für einen beleidigendes Transparent beim Spiel gegen Aue wurde Eintracht Braunschweig mit einer Strafe in Höhe von 3.000 € belegt.
20.04.2017 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
13.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Für das Zünden von Pyrotechnik beim DFB-Pokalspiel in Hannover sowie einen Feuerzeug-Wurf gegen Ingolstadt wurde Eintracht Frankfurt mit einer Strafe in Höhe von 13.000 € belegt.
19.04.2017 2. Liga
Geldstrafen für den Karlsruher SC
11.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafen für den Karlsruher SC

Wegen einer Pyro-Show in Aue (8.000 €) und dem Fehlverhalten seiner Fans in Nürnberg (3.000 €) muss der Karlsruher SC insgesamt Strafen in Höhe von 11.000 € zahlen
13.04.2017 3. Liga
Geldstrafe für den FSV Zwickau
7.500€
Geahndete Vorfälle: 4
Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 4 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 € verurteilt. Bei den Spielen gegen Rostock und in Erfurt wurde Pyrotechnik gezündet - dort wurde vorher der Einlass gestürmt. Außerdem wurden in Regensburg mehrere leere Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.
12.04.2017 2. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
12.500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Arminia Bielefeld muss eine Geldstrafe in 12.500 € zahlen, da Arminia-Fans beim DFB-Pokalspiel in Walldorf mehrfach Pyrotechnik gezündet haben und beleidigende Äußerungen getätigt wurden.
11.04.2017 3. Liga
Geldstrafe für den Halleschen FC
12.000€
Geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe für den Halleschen FC

Das DFB-Sportgericht hat den Halleschen FC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 6 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 € verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den HSV, in Chemnitz, in Zwickau und in Halle wurde Pyro gezündet. Des Weiteren wurden in Rostock die sanitären Anlagen beschädigt. Nach dem Spiel in Zwickau ist es außerdem zu einer Auseinandersetzung mit dem Ordnungsdienst gekommen.
11.04.2017 2. Liga
Geldstrafe für den FC St. Pauli
8.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FC St. Pauli

Der FC St. Pauli wurde mit einer Strafe in Höhe von 8.000 € belegt, da beim Heimspiel gegen Union Berlin mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.