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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

27.08.2019 3. Liga
Geldstrafe für Preußen Münster
1.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Preußen Münster

Das DFB-Sportgericht hat Preußen Münster wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Beim Heimspiel gegen Carl Zeiss Jena wurden im Heimbereich mindestens 3 Rauchtöpfe gezündet.
26.08.2019 3. Liga
Geldstrafe für Energie Cottbus
31.325€
Geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe für Energie Cottbus

Das DFB-Sportgericht hat Energie Cottbus wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 6 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 31.325€ verurteilt. Bestraft wird das Zeigen eines unsportlichen Banners beim Spiel gegen Münster, das Abbrennen von Pyrotechnik sowie diskriminierenden Rufen in Jena. Darüber hinaus wurden beim feststehenden Abstieg in Braunschweig Sitzschalen in den Innenraum geworfen und massiv Pyrotechnik abgebrannt. Weiterhin trug ein Fan beim DFB-Pokalspiel gegen Freiburg ein Trikot mit unsportlichem Aufdruck. Der Verein kann 3.500€ für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ferner können von der 5.000€ in präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus investiert werden. Außerdem muss der Verein eine hauptamtliche Stelle als Beauftragten für Vielfalt und Toleranz besetzen.
19.08.2019 3. Liga
Geldstrafe für Carl Zeiss Jena
8.150€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das DFB-Sportgericht hat den FC Carl Zeiss Jena wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.150€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen 1860 München wurden im Jenaer Block 4 Bengalos, mindestens 7 Raketen (wovon 3 in Richtung des Gästeblocks gefeuert wurden) und 2 Böller gezündet.
14.08.2019 3. Liga
DFB reduziert Geldstrafe für den FSV Zwickau
1.312€
Geahndete Vorfälle: 1
DFB reduziert Geldstrafe für den FSV Zwickau

23.10.2018: Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 1750 € verurteilt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern wurden im Heimbereich insgesamt 5 Rauchtöpfe gezündet. Update 14.08.2019: Nachdem der FSV Zwickau einen Täter der Pyro-Aktion ermitteln konnte, hat der DFB die Strafe um 25% auf 1.312€ reduziert.
08.08.2019 3. Liga
Geldstrafe für den Karlsruher SC
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ verurteilt. Die Supporters Karlsruhe haben im Nachgang an die Partie gegen die Würzburger Kickers eine Verabschiedung des Wildparkstadions veranstaltet, bei der hunderte Bengalos abgebrannt wurden. Der KSC hätte diese Veranstaltung vom DFB genehmigen lassen müssen.
07.08.2019 2. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
125€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Dynamo Dresden muss eine Strafe in Höhe von 125€ zahlen, da beim Spiel gegen den 1. FC Nürnberg eine gefüllte Wasserflasche auf das Spielfeld geworfen wurde. Da der Werfer ermittelt werden konnte, wurde die Strafe von ursprünglich 500€ um 75% reduziert.
07.08.2019 2. Liga
Geldstrafe für Erzgebirge Aue
8.000€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das DFB-Sportgericht hat Erzgebirge Aue wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000€ belegt. Beim Spiel gegen die SpVgg Fürth wurde der Fürther Physiotherapeut Benjamin Ngarambe beim Verlassen des Innenraums mit Bier überschüttet und diskriminierend beleidigt.
29.07.2019 3. Liga
Geldstrafe für 1860 München
7.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für 1860 München

Das DFB-Sportgericht hat den TSV 1860 München wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 7.050€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Jena wurden im Gästeblock mindestens 18 bengalische Fackeln sowie eine Rakete abgebrannt.
24.07.2019 3. Liga
Geldstrafe für den Halleschen FC
5.600€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Halleschen FC

Das DFB-Sportgericht hat den Halleschen FC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.600€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Karlsruhe wurden im Gästeblock mindestens 14 Rauchtöpfe und 2 Böller gezündet.
22.07.2019 3. Liga
Geldstrafe für den Karlsruher SC
1.750€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Münster wurden im Gästeblock mindestens 4 Rauchtöpfe und ein Böller gezündet.
11.07.2019 2. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
56.800€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Union Berlin

Das DFB-Sportgericht hat den FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 56.800€ verurteilt. Beim Relegationsspiel gegen den VfB Stuttgart wurden im Verlaufe des Spiels mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Nach dem Abpfiff stürmten mehrere tausend Union-Fans das Spielfeld und zündeten dort mindestens 30 Bengalos. Im Zuge dessen wurden auch mindestens 4 pyrotechnische Gegenstände und eine Rakete in den Gästeblock abgefeuert. Bis zu 19.000€ darf der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
08.07.2019 3. Liga
DFB reduziert Geldstrafe für Hansa Rostock
22.425€
Geahndete Vorfälle: 2
DFB reduziert Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsporltichen Verhaltens seiner Fans in 2 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.875€ verurteilt. Bei den Spielen in Münster (mind. 10 Bengalos) und Kaiserslautern (5 Rauchtöpfe, 20 Böller und 2 Bengalos) wurde jeweils Pyrotechnik abgebrannt. Update 08.07.2019: Nach dem Einspruch von Hansa Rostock wurde die Strafe auf 22.425€ reduziert, da die Erhöhung der Regelstrafe aufgrund der Vorbelastung des Clubs nicht angemessen war. Zudem darf der Verein insgesamt 3.400€ für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.