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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

30.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
2.175€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Werder Bremen

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.175€ belegt. Beim Heimspiel gegen Darmstadt 98 hatte ein Werder-Fan unerlaubt den Rasen betreten. Zudem wurde ein Becher auf das Spielfeld geworfen. Die Täter konnten jeweils ermittelt werden.
30.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
6.450€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das DFB-Sportgericht hat Fortuna Düsseldorf wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.450€ belegt. Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV (5 pyrotechnische Gegenstände) sowie beim Auswärtsspiel in Karlsruhe (mind. 7 pyrotechnische Gegenstände) wurden von Fortuna-Fans jeweils Pyrotechnik abgebrannt. Da der Verein einen Täter von der Pyro-Aktion beim Heimspiel ermitteln konnte, reduzierte sich die Strafe um 750€.
30.05.2022 3. Liga
Geldstrafe für den FSV Zwickau
1.050€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das DFB-Sportgericht hat den FSV Zwickau wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 1.050€ belegt. Beim Heimspiel gegen Wiesbaden wurden im Heimbereich mindestens 3 Rauchtöpfe gezündet.
24.05.2022 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Dortmund
22.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Köln zeigten die mitgereisten BVB-Fans zwei Pyro-Shows, bei denen mindestens 22 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden.
20.05.2022 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Strafe in Höhe von 800€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen den MSV Duisburg wurden in der Westkurve mindestens 3 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Ohne den "Corona-Rabatt" in Höhe von 25% hätte die Strafe 1.050€ betragen.
20.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
1.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hannover 96

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500€ belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen RasenBall hatte ein 96-Anhänger unerlaubterweise den Rasen betreten.
16.05.2022 3. Liga
Geldstrafe für den SC Freiburg II
75€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den SC Freiburg II

Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg wegen des unsportlichen Verhaltens eines Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 75€ belegt. Beim Spiel der 2. Mannschaft gegen Kaiserslautern hatte ein SCF-Fan einen Becher auf das Spielfeld geworfen. Da der Verein den Täter ermitteln konnte, wurde die Strafe um 75% reduziert.
13.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
500€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen Becherwürfen in zwei Fällen zu Geldstrafen in Höhe von 125€ und 375€ belegt. Beim Heimspiel gegen Werder Bremen wurde ein Bierbecher in Richtung eines Bremer Spielers geworfen - der Täter konnte jedoch ermittelt werden, weshalb die Strafe um 75% reduziert wurde. Beim Heimspiel gegen Kiel wurde ebenfalls ein Becher in Richtung der Gastmannschaft geworfen - die Strafe wurde aufgrund der Zuschauerbeschränkungen von 500€ um 25% auf 375€ reduziert.
06.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
30.622€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Werder Bremen

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Strafe in Höhe von 30.622€ belegt. Beim Spiel in Kiel hatten Werder-Fans im Verlaufe des Spiels mehrmals Pyrotechnik abgebrannt, weshalb die Partie zwei Mal unterbrochen werden musste. Für die insgesamt 60 abgebrannten pyrotechnischen Gegenstände und die Spielunterbrechungen hätte die Geldstrafe ursprünglich 40.830€ betragen - aufgrund der Corona-Pandemie hat das DFB-Sportgericht die Strafe jedoch um 25% auf 30.622€ reduziert. Werder Bremen kann von der Strafe bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden.
05.05.2022 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
4.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen Viktoria Köln haben 5 Personen den Innenraum betreten und ein Tor geöffnet, wodurch 25 weitere Personen den Innenraum betreten konnte. Auf dem Platz kam es zu einem emotionalen Wortgefecht mit der Mannschaft. Das DFB-Sportgericht gewährt den Clubs aufgrund der finanziellen Einbußen während der Corona-Pandemie einen "Rabatt" in Höhe von 25% - ursprünglich hätte die Strafe für den FCS 6.000€ betragen.
04.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Dynamo Dresden
8.250€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht hat Dynamo Dresden wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Strafe in Höhe von 8.250€ verurteilt. Beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli wurden im K-Block vor und während des Spiels mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem betrat ein "Flitzer" das Spielfeld. Das DFB-Sportgericht gewährte der SGD einen Corona-Rabatt in Höhe von 25 Prozent - ursprünglich hätte die Strafe 11.000€ betragen.
03.05.2022 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
450€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel

Wegen eines abgebrannten pyrotechnischen Gegenstandes beim Spiel gegen Werder Bremen muss Holstein Kiel eine Strafe in Höhe von 450€ zahlen.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.