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Ein Bild mit Pyro und Bier

DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bildquelle: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

16.01.2023 2. Liga
Geldstrafe für Hannover 96
27.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Hannover 96

Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Darmstadt zeigten die mitgereisten 96-Fans zwei Pyro-Shows, bei denen insgesamt 35 pyrotechnische Gegenstände zum Einsatz kamen. Darüber hinaus liefen bei den Spielen gegen Bielefeld und Dortmund insgesamt 3 Personen über das Spielfeld. Der Verein kann von der Strafe bis zu 7.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
16.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
30.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das DFB-Sportgericht hat Borussia Mönchengladbach wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Bochum wurden im Gästeblock mindestens 30 Blinker gezündet. Die Borussia kann von der Strafe bis zu 10.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
21.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.000€ verurteilt. Beim gegen Hoffenheim warfen Schalker Fans insgesamt 5 Gegenstände auf das Spielfeld, beim Spiel gegen Freiburg flogen 4 Gegenstände auf den Rasen. Darüber hinaus zündeten Schalker Fans beim Heimspiel gegen Freiburg im Rahmen einer Choreo mindestens 10 Rauchtöpfe. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden. Der Verein kann von der Strafe bis zu 5.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
13.01.2023 2. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
31.200€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Hansa Rostock

Das DFB-Sportgericht hat den FC Hansa Rostock wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200€ belegt. Beim Heimspiel gegen St. Pauli wurden auf der Rostocker Südtribüne drei diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt und mindestens 4 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der FC Hansa kann von der Strafe bis zu 10.400€ für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.
13.01.2023 2. Liga
Geldstrafe für Arminia Bielefeld
10.200€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das DFB-Sportgericht hat Arminia Bielefeld wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.200€ verurteilt. Bei den Auswärtsspielen in Hannover (11 bengalische Fackeln) und in Stuttgart (6 pyrotechnische Gegenstände) brannten Arminia-Fans jeweils Pyrotechnik ab. Der DSC kann von der Strafe bis zu 3.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
12.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
146.000€
Geahndete Vorfälle: 6
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in 6 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 146.000€ verurteilt. Damit bestraft der DFB das Abbrennen von Pyrotechnik beim DFB-Pokalspiel bei den Stuttgarter Kickers (40 pyrotechnische Gegenstände), in Mönchengladbach (23 pyrotechnische Gegenstände), in Bochum (3 Rauchtöpfe) sowie beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund (63 pyrotechnische Gegenstände). Darüber hinaus werden 2 Flitzer und ein geworfenes Feuerzeug beim Heimspiel gegen Wolfsburg bestraft. Von der Strafe kann die SGE bis zu 48.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
1.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Wegen eines abgebrannten Bengalos beim DFB-Pokalspiel gegen Bielefeld muss der VfB Stuttgart eine Strafe in Höhe von 1.000€ zahlen.
11.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Wegen zwei abgebrannten Bengalos beim Spiel gegen Mönchengladbach muss der VfL Wolfsburg eine Strafe in Höhe von 2.000€ zahlen.
11.01.2023 1. Liga
Geldstrafe für Schalke 04
34.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Schalke 04

Das DFB-Sportgericht hat den FC Schalke 04 wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.000€ verurteilt. Beim Derby in Dortmund wurden von Schalker Fans insgesamt 34 bengalische Fackeln abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
11.01.2023 2. Liga
Geldstrafe für Hansa Rostock
500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hansa Rostock

Wegen eines geworfenen Feuerzeugs beim Heimspiel gegen Paderborn muss der FC Hansa Rostock eine Strafe in Höhe von 500€ zahlen. Bis zu 150€ kann der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
11.01.2023 3. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken
17.800€
Geahndete Vorfälle: 2
Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Essen haben die mitgereisten Saarbrücker Fans mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und einen gefüllten Getränkebecher geworfen. Der FCS kann von der Strafe bis zu 5.900€ für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
09.01.2023 2. Liga
Geldstrafe für den Karlsruher SC
3.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover haben die mitgereisten KSC-Fans mindestens 5 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 1.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.