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DFB Strafen

Auflistung aller Strafen

Bild: imago

Tabelle mit Vereinsvergleich findet ihr in unserer Strafen-Tabelle.

11.04.2023 3. Liga
Geldstrafe für den Halleschen FC
37.500€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den Halleschen FC

Das DFB-Sportgericht hat den Halleschen FC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.500€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Essen zündeten die mitgereisten HFC-Fans mindestens zehn Rauchfackeln, mindestens 40 Bengalische Feuer und acht Knallkörper. Dadurch erlitten neun Ordner ein Knalltrauma und mussten abgezogen werden. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zweieinhalb Minuten. Nach dem Spiel warfen Hallesche Zuschauer zudem ein Bengalisches Feuer auf den leeren Rasen und zündeten einen weiteren Knallkörper. Der HFC kann von der Strafe bis zu 12.500€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
03.04.2023 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Wegen zwei gezündeter Rauchtöpfe beim Spiel in Leipzig muss der VfB Stuttgart eine Strafe in Höhe von 2.000€ an den DFB zahlen. Der Verein kann von der Strafe bis zu 650€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.03.2023 2. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
25.800€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Hannover zündeten die mitgereisten FCK-Fans mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände und einen Knallkörper. Der FCK kann von der Strafe bis zu 6.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
30.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für Union Berlin
73.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Union Berlin

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Union Berlin wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.000€ belegt. Beim Stadtderby im Berliner Olympiastadion brannten die mitgereisten Union-Fans mindestens 73 pyrotechnische Gegenstände ab. Der FCU kann von der Strafe bis zu 24.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.03.2023 2. Liga
Geldstrafe für Holstein Kiel
6.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Holstein Kiel

Das DFB-Sportgericht hat den KSV Holstein Kiel wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern brannten die mitgereisten Holstein-Fans mindestens 10 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 2.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
29.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für Werder Bremen
61.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Werder Bremen

Das DFB-Sportgericht hat den SV Werder Bremen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 61.000€ verurteilt. Beim Auswärtsspiel in Köln brannten Bremer Fans mindestens 20 Bengalische Feuer ab und schossen zwölf Raketen in die Luft. Im Laufe der zweiten Halbzeit zündeten die Werder-Fans mindestens fünf weitere pyrotechnische Gegenstände. Der Verein kann der Strafe bis zu 20.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
28.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für Mainz 05
15.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Mainz 05

Wegen 15 abgebrannter pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel gegen Bayern München muss der 1. FSV Mainz 05 eine Geldstrafe in Höhe von 15.000€ zahlen. Der FSV kann von der Strafe bis zu 5.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
26.000€
Geahndete Vorfälle: 3
Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000€ verurteilt. Beim Spiel gegen Schalke warfen Frankfurt-Fans zwei Becher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten SGE-Fans beim Spiel in Freiburg (mind. 20 pyrotechnische Gegenstände) und in Bremen (vier Bengalos) jeweils Pyrotechnik ab. Die SGE kann von der Strafe bis zu 8.550€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
27.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das DFB-Sportgericht hat den VfL Wolfsburg wegen des Fehlverhaltens seiner Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000€ verurteilt. Beim DFB-Pokalspiel bei Union Berlin brannten die mitgereisten VfL-Fans mindestens 27 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Verein kann von der Strafe bis zu 9.000€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
27.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für Hertha BSC
2.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für Hertha BSC

Wegen zwei gezündeter Bengalos beim Derby gegen Union Berlin muss Hertha BSC eine Strafe in Höhe von 2.000€ zahlen. Bis zu 650€ kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
23.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für den 1. FC Köln
10.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Freiburg beschädigten Effzeh-Fans die Toilettenanlagen im Freiburger Stadion, rissen Spülkästen und Handtrockner aus den Wänden und setzten die Sanitäranlage unter Wasser. Zudem wurden die Anlagen großflächig mit Graffiti beschmiert, wobei insgesamt ein Sachschaden in mittlerer vierstelliger Höhe entstand. Der Verein kann von der Strafe bis zu 3.300€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
20.03.2023 1. Liga
Geldstrafe für den VfB Stuttgart
35.000€
Geahndete Vorfälle: 1
Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000€ belegt. Beim Auswärtsspiel in Sinsheim haben die mitgereisten VfB-Fans mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein kann von der Strafe bis zu 11.600€ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

*Die Strafen werden zu der Saison hinzugeordnet, in der die Vergehen stattgefunden haben.