Im Jahr 2007 wurden beim Amateuer-Derby zwischen 1860 München und dem FC Bayern zwei Löwenfans durch Polizeigewalt teils schwer verletzt. Der Europäische Gerichtshof gab heute zwei Anhängern des TSV 1860 München Recht und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland wegen einer "unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Fans" zu einer Geldstrafe. Den beiden Klägern sprach der Gerichtshof am Donnerstag in Straßburg außerdem eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro zu.
Um die rivalisierenden Fangruppen zu trennen, riegelte die Polizei den Fanblock ab. Als die Fans das Stadion nach der Freiheitsberaubung verlassen wollten, attackierten die Polizisten die beiden Fans und späteren Kläger. Selbst als einer der beiden Fans wehrlos auf dem Boden lag, prügelten die Polizisten noch weiter auf ihn ein. Er erlitt eine Schwellung, Rötungen im Gesichts und Schmerzen. Ein zweiter Fan wurde mit einem Schlagstock gegen den Kopf geschlagen und erlitt dabei eine Schnittwunde hinter dem Ohr von ca. 3cm.
Die beiden Löwen-Fans Ingo. H. und Matthias. S erstatteten nach dem Spiel Anzeige wegen Körperverletzung. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung gegen die beteiligten Polizisten. Aufgrund der fehlenden Kennzeichnung der Beamten, waren die Täter in Uniform jedoch nicht zu ermitteln. In Bayern gibt es für die Beamten nach wie vor keine Kennzeichnungspflicht. Zu einer Anklage kommt es dementsprechend nie, die Staatsanwaltschaft meint: Die Beamten hätten sich korrekt verhalten.
Die beiden Löwen-Fans Ingo H. und Matthias S. ließen sich das allerdings nicht gefallen und zogen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte. Die höchste oberste Instanz für Menschenrechtsfälle bestätigte heute, dass die Ermittlungen unzureichend waren, um die gewalttätigen Beamten zu identifizieren und gab den beiden nun nach über 10 Jahren Recht.