Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat vor dem Start der 2. Bundesliga und der 3. Liga Änderungen am Strafenkatalog für Pyrotechnik beschlossen. Ziel sei es, die unterschiedlichen Gefährdungspotentiale beim Abbrennen von Pyrotechnik zu differenzieren und gleichzeitig die Clubs anzuhalten, größere Teile der Strafen zur Bekämpfung des Einbringens von Pyrotechnik in Stadien zu nutzen.

So wurden die Geldstrafen für "besonders gefährliche Pyrotechnik, wie Böller, Raketen oder geworfene Pyrotechnik" deutlich erhöht. Demgegenüber werden Strafen für andere, zum Beispiel in der Hand gehaltene Bengalos leicht gesenkt. Um dem präventiven Charakter der ausgesprochenen Geldstrafen Rechnung zu tragen, wird prozentuale Anteil der Strafen, den die Vereine für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden dürfen, erhöht. Bisher wurde den Vereinen in der Regel ein Nachlass in Höhe von 30% der Strafensumme gewährt.
Welche Beträge für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in Zukunft vorgesehen sind, ist bislang nicht bekannt. In der 1. Bundesliga sah der Strafzumessungsleitfaden bisher je abgebrannten Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 1.000€ und für das Abschießen von Raketen bzw. geworfenen pyrotechnischen Gegenständen eine Geldstrafe in Höhe von 3.000€ vor. Für Vereine der 2. Bundesliga betrugen die Strafen bisher 600€ bzw. 1.500€ je abgebrannten bzw. abgeschossenen Gegenständen. In der 3. Liga waren hierfür bisher 350€ bzw. 750€ fällig.
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Der Strafzumessungsleitfaden findet nach Angaben des Verbands nur in Fällen Anwendung, wenn Vorfälle standardisiert betrachtet werden können. Bei schwerwiegenden Fällen (z.B. Abschießen von Pyrotechnik gezielt in Menschengruppen, Vorfälle mit verletzten Personen, mit langen Spielunterbrechungen oder bei einem Spielabbruch) kann der DFB-Kontrollausschuss einzelfallbezogene Strafen beantragen.
Seit der Corona-Pandemie haben die Geldstrafen für Pyrotechnik & Co. immer höhere Ausmaße angenommen. In der Saison 2025/26 wurden die Vereine vom DFB-Sportgericht bislang (Stand 5. August 2026) mit Strafen von knapp 14,5 Millionen belegt. Wenn alle Clubs die die Nachlässe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen in voller Höhe verwendet haben, flossen dem Verband immer noch 9,7 Millionen Euro zu. Die Strafen fließen zunächst in den regulären DFB-Haushalt rein, werden dann aber größtenteils an fußballnahe Stiftungen gespendet.
Zum Vergleich: in der Vorsaison lag die Strafensumme für das Fehlverhalten der Fans bei 11,7 Millionen (abzgl. Sicherheitsmaßnahmen bei rund 7,9 Millionen) Euro. In der Saison 2023/24 mussten die Clubs 12,6 Millionen (8,5 Millionen abzgl. Sicherheitsmaßnahmen) an den DFB zahlen. 2022/23 lagen die Strafen bei 8,5 Millionen Euro, 2021/22 noch bei 3,2 Millionen Euro. In der Spielzeit 2020/21 gab es mit 108.550€ aufgrund der Spiele ohne Zuschauer nahezu keine Strafen. Vor der Corona-Pandemie beliefen sich die Verbandsstrafen wegen Pyrotechnik & Co. im Bereich von 2-3 Millionen Euro.
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