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Strafensystem vor Erneuerung 533 vom 14.03.2018, 16:44 Uhr


DFB-Sportgericht soll reformiert werden

vom 14.03.2018, 16:44 Uhr

Der DFB hat in seiner Präsidiumssitzung am 9. März beschlossen, die Sportgerichtsbarkeit zu reformieren. Da das Sportgericht des DFB nur für die Vereine zuständig ist, kann der DFB außschließlich die Vereine für das Fehlverhalten der Fans belangen. Deshalb möchte der DFB  die Vereine belohnen, wenn diese die Täter ermitteln. So sollen verhängte Strafen nachträglich vermindert werden, wenn die Vereine die Täter ermittelt oder diese sich selbst stellen. 

Kollektivstrafen: Der DFB wird weiterhin auf Kollektivstrafen (z.B. Zuschauerteilausschlüsse) verzichten, damit keine Unschuldigen für das Fehlverhalten Anderer zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings behält sich der DFB vor, auch künftig Kollektivstrafen als letztes Mittel (z.B. bei rassistischen Äußerungen einer großen Personengruppe) auszusprechen. 

Fanbeauftragte: Die neue Rechtsordnung des DFB sieht vor, dass die Fanbeauftragten der Vereine bei mündlichen Verhandlungen angehört werden können. Diese können ihre Einschätzung und ihre Erfahrung im Gerichtssaal einbringen.

Unser Problem mit euch: eure selbstgerechte Sportgerichtsbarkeit | Bildquelle imago

Transparenz: Ab der neuen Saison soll es einen Strafenkatalog für Zuschauerfehlverhalten geben. Dadurch erhofft sich der DFB, dass die verhängten Strafen transparenter und nachvollziehbarer werden. 

Kontrollausschuss: Außerdem soll der DFB-Kontrollausschuss nicht mehr automatisch bei Fehlverhalten der Fans ermitteln. Dieser soll nur noch bei "bestimmten Delikten" (z.B. verbotene Banner und Transparente) auf Antrag tätig werden. 


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